Nach einem Bericht der deutschen Presseagentur soll bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Steuer wie bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren und dem persönlichen Steuersatz erhoben werden und nicht nach der neuen 15-prozentigen Pauschalsteuer für Wertpapiere und Immobilien. Die Belastung kann dann im Einzelfall höher sein. Voraussetzung für die Versteuerung bleibt, dass die Beteiligung mindestens ein Prozent am Kapital der Gesellschaft umfasst. Somit bleibt Paragraf 17 des Einkommensteuergesetzes erhalten.