Jenachdem wann die 3% unterschritten wurde müsste
spätigstens heute eine ad hoc rauskommen!!United ??wo bleibt die ad hoc!!?
Stimmrechtsmitteilungspflicht [Bearbeiten]
In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht) und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem Wertpapierhandelsgesetz genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen.