Frage zu Steuer und Bank

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andyy:

Frage zu Steuer und Bank

 
24.11.08 13:25
Es werden im Dezember 2008 Aktien gekauft, diese steigen bis Ende Januar 2009 um sagen wir 30 % und werden hier nach 7 - 8 Wochen mit diesem Gewinn verkauft.
Muss auf diesen Gewinn bereits die neue Abgeltungssteuer gezahlt werden ?
Oder gilt diese erst für Neuanlagen ab 01.01.2009 ?

Wer kennt sich aus und kann verbindlich antworten ??

Kann jemand einen attraktiven Onlinebroker nennen, welcher günstige Gebühren hat, sicher ist und im Ausland (Schweiz / Luxemburg / Lichtenstein) sitzt und bei welchem dann die Abgeltungssteuer in Deutschland erst nach einem Jahr fällig werden würde ?? Sprich, dann für 2009 erst in 2010 !

Wer kennt sich hier aus, wer hat Erfahrung ?
andyy:

Hat hier keiner eine Ahnung und Erfahrung ???

 
24.11.08 14:02
Shary:

@ andyy

 
24.11.08 17:40
hi andyy,

die steuerart und- zahlung richtet sich nach dem datum des erwerbs, also, wenn noch dieses jahr erworben,
dann wird in 2009 für diese gewinne noch alte spekulationssteuer fällig (gilt auch noch für die alte speku-frist).

auch neu ab 2009: während du bisher deine veräußerungsgewinne in der ek-steuererklärung angegeben hast und somit steuerzahlungen erst später fällig waren, wird ab 2009 die fällige abgeltungssteuer sofort vom verwaltenden institut einbehalten ! alles klar ?

gruss

shary
andyy:

ja wie jetzt ?

 
24.11.08 18:01
kaufe ich noch 2008 und verkaufe im Januar oder Februar 2009, dann zieht die Bank vom Gewinn nicht gleich 25 % + Soli ab und führt zu FA ab ?
Diese Gewinne musste ich dann in meiner Steuererklärung für 2009 angeben ?

Richtig oder falsch ?

Kannste auch was zu Bank - Onlinebroker sagen ?
Habe mir sagen lassen, das wenn das Konto sich im Ausland befindet, ich die betreffenden Steuern dann auch erst mit Steuererklärung erklären und abführen müsste.  Ist das korrekt ?

Vielen Dank für weitere Bemühung
Radelfan:

Zwei Antworten zur AbgSt

 
24.11.08 18:11
Wenn du in 2008 kaufst und diese Aktien nicht mehr als 1 Jahr hältst, dann wird in 2009 die Abgeltungsteuer erhoben!

Wenn du bei einem Broker bist, der im Ausland seinen Sitz hat, dann wird von dem keine AbgSt einbehalten, aber du musst das in deiner Steuerklärung angeben!
kirmet24:

2/5

 
24.11.08 18:14
radelfan hat recht, shary hat nicht recht.
Bei Verkauf innerhalb der Jahresfrist aber in 2009 gilt die Abgeltungssteuer.
Palaimon:

#1 Ich würde mich an Deiner Stelle mal

3
24.11.08 19:02
der Suchfunktion für Abgeltungssteuer bedienen, bevor Du einen neuen Thread dazu eröffnest.

http://www.ariva.de/Die_Abgeltungsteuer_kommt_t346642

Da findest Du alle Informationen (insbesondere in #6), die Du brauchst.
An der Börse ist alles möglich, auch das Gegenteil.  
André Kostolany

MfG
Palaimon
bull2000:

Shary hat Recht, radelfan Unrecht. Bei Verkauf von

 
24.11.08 19:35
vor 2009 erworbenen Aktienbeständen gelten eben noch in toto die alten gesetzlichen Regelungen und damit  neben der einjährigen Spekulationsfrist eben auch die individuelle Progression und nicht die 25%ige  Abgeltungsteuer. Mehr zum Thema:

www.ratgeberbox.de/ratgeber/artikel/...bringt-sparern-vorteile
"Das Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört."
(Karl Marx)
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