Einkünften gleicher Einkunftsart verrechnet werden. Allerding ist ein Verlustvortrag ins nächste Jahr möglich.
Das bedeutet wenn du weitere Rückschläge erwartest würde ich auf jeden Fall verkaufen. Ausserdem kannst du nach Spekufrist auch keine Verluste mehr geltend machen. (Gleichbehandlung) So einfach kann man das alles m.M. nach nicht beantworten, da das gesamte Anlageportfolio beachtet werden muss. Such mal lieber einen Steuerberater auf und lass dich beraten. Kannst du auch verrechnen, sogar mit allen Einkünften.
MfG Make