Ist es bei einer börsennotierten Aktie möglich, den Handel in Bezugsrechten auszushcließen, wie es Abacho im nachstehendne Fall getan hat? Besonders dankbar wäre ich, wenn mir jemand die Rechtsgrundlage dafür posten könnte.
"Demnach werden die neuen Aktien zu einem Betrag von 2,80 Euro je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 41:4 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge in Höhe von 29.735,00 Euro wurde ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die nicht von Aktionären bezogenen neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern mindestens zum Bezugspreis verwertet, teilte die Gesellschaft weiter mit."
Kann mir außerdem jemand die Motivation für diese von mir bisher nicht bekannte Auslegung des deutschen Aktienrechts liefern?
"Demnach werden die neuen Aktien zu einem Betrag von 2,80 Euro je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 41:4 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge in Höhe von 29.735,00 Euro wurde ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die nicht von Aktionären bezogenen neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern mindestens zum Bezugspreis verwertet, teilte die Gesellschaft weiter mit."
Kann mir außerdem jemand die Motivation für diese von mir bisher nicht bekannte Auslegung des deutschen Aktienrechts liefern?