*vwd Ad hoc-Service: FORIS AG
2000-06-22 um 19:24:06
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FORIS AG, Berlin, Bonn, München, New York
Aussetzung des Handels in unserer Aktie
Der Vorstand der FORIS AG hat die Deutsche Börse AG gebeten, den Handel
in den Aktien der FORIS AG morgen, am 23.06.2000 jedenfalls bis zu dem
Zeitpunkt ausgesetzt zu halten, zu dem Bestätigungen des Bundesamtes
für den Wertpapierhandel und des angeblich eingeschalteten
Bankinstitutes vorliegen, dass das den Vorständen und dem
Aufsichtsratsvorsitzenden zur Last gelegte Geschäft über 597.000 Aktien
der FORIS AG nicht stattgefunden hat.
Diese Maßnahme ist vor allem zum Schutz der Kleinanleger erforderlich,
die sich wahrscheinlich erst aufgrund dieser zu erwartenden
Bestätigungen eine ausreichende Gewißheit darüber verschaffen können,
dass die gegen die Gesellschaft und ihre Organe erhobenen Vorwürfe
haltlos sind.
Wegen des heutigen Feiertages und der Tatsache, dass an dem zwischen
dem Feiertag und dem Wochenende liegenden Freitag viele Mitarbeiter des
Aufsichtsamtes und der Bank beurlaubt sind, war eine Erklärung von
deren Seiten heute nicht zu erreichen und wird wahrscheinlich nicht vor
morgen mittag zu erreichen sein.
Vorstand und Aufsichtsrat konnten inzwischen der Staatsanwaltschaft
durch Vorlage ihrer Depotauszüge nachweisen, dass sie nach dem
Börsengang der Gesellschaft keinerlei Aktien der FORIS AG ver- oder
gekauft haben.
Ende der Mitteilung
2000-06-22 um 19:24:06
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FORIS AG, Berlin, Bonn, München, New York
Aussetzung des Handels in unserer Aktie
Der Vorstand der FORIS AG hat die Deutsche Börse AG gebeten, den Handel
in den Aktien der FORIS AG morgen, am 23.06.2000 jedenfalls bis zu dem
Zeitpunkt ausgesetzt zu halten, zu dem Bestätigungen des Bundesamtes
für den Wertpapierhandel und des angeblich eingeschalteten
Bankinstitutes vorliegen, dass das den Vorständen und dem
Aufsichtsratsvorsitzenden zur Last gelegte Geschäft über 597.000 Aktien
der FORIS AG nicht stattgefunden hat.
Diese Maßnahme ist vor allem zum Schutz der Kleinanleger erforderlich,
die sich wahrscheinlich erst aufgrund dieser zu erwartenden
Bestätigungen eine ausreichende Gewißheit darüber verschaffen können,
dass die gegen die Gesellschaft und ihre Organe erhobenen Vorwürfe
haltlos sind.
Wegen des heutigen Feiertages und der Tatsache, dass an dem zwischen
dem Feiertag und dem Wochenende liegenden Freitag viele Mitarbeiter des
Aufsichtsamtes und der Bank beurlaubt sind, war eine Erklärung von
deren Seiten heute nicht zu erreichen und wird wahrscheinlich nicht vor
morgen mittag zu erreichen sein.
Vorstand und Aufsichtsrat konnten inzwischen der Staatsanwaltschaft
durch Vorlage ihrer Depotauszüge nachweisen, dass sie nach dem
Börsengang der Gesellschaft keinerlei Aktien der FORIS AG ver- oder
gekauft haben.
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