Finanzdirektion sucht Spekulanten
Beamte sollen bei Anlegern mehr nachfragen
Anleger, die Spekulationsgewinne in der Vergangenheit nicht deklariert haben, müssen nun mit Nachforschungen des Fiskus rechnen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz gehört dabei zu den Vorreitern. Sie fordert ihre Finanzbeamten in einer Verfügung dazu auf, Steuerpflichtige verstärkt nach Spekulationsgewinnen zu fragen (Aktenzeichen S 0220 A - St 531).
Ist deren Antwort nicht ausreichend, sollen sich die Ermittler an die Banken wenden und dort die nötigen Daten anfordern. Die Verfügung richtet sich zwar nur an Finanzämter, die zur OFD Koblenz gehören. Der Düsseldorfer Steuerstrafrechtler Frank Heerspink geht aber davon aus, dass sie Kreise ziehen wird. In Hannover hatten entsprechende Vorstöße schon für Aufsehen gesorgt.
Rechtsexperten halten es für wenig aussichtsreich, gegen diese Praxis gerichtlich vorzugehen. Heerspink empfiehlt, bei entsprechenden Anfragen professionellen Rat einzuholen. Grundsätzlich solle man die Fragen beantworten, da sich der Fiskus sonst problemlos bei den Banken die nötigen Daten beschaffen könne.
Der Münchner Rechtsanwalt Eberhard Simon weist darauf hin, dass Anleger, die ausschließlich Aktien von Unternehmen halten, die keine Dividenden zahlen, weniger mit Nachfragen der Finanzbeamten rechnen müssen. Hintergrund ist, dass die Banken seit letztem Jahr auch Dividendenerträge ihrer Kunden an das Bundesamt für Finanzen melden. Die Finanzämter können online darauf zugreifen. Stellen sie bei den Dividenden auffällige Schwankungen fest, können sie dies als Indiz für Aktienverkäufe und eventuelle Spekulationsgewinne werten. Ohne Dividenden dagegen fällt gar nichts auf. Barbara Moormann (rtr)
Rhein-Zeitung - vom 05.09.2001, Seite 6.
Beamte sollen bei Anlegern mehr nachfragen
Anleger, die Spekulationsgewinne in der Vergangenheit nicht deklariert haben, müssen nun mit Nachforschungen des Fiskus rechnen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz gehört dabei zu den Vorreitern. Sie fordert ihre Finanzbeamten in einer Verfügung dazu auf, Steuerpflichtige verstärkt nach Spekulationsgewinnen zu fragen (Aktenzeichen S 0220 A - St 531).
Ist deren Antwort nicht ausreichend, sollen sich die Ermittler an die Banken wenden und dort die nötigen Daten anfordern. Die Verfügung richtet sich zwar nur an Finanzämter, die zur OFD Koblenz gehören. Der Düsseldorfer Steuerstrafrechtler Frank Heerspink geht aber davon aus, dass sie Kreise ziehen wird. In Hannover hatten entsprechende Vorstöße schon für Aufsehen gesorgt.
Rechtsexperten halten es für wenig aussichtsreich, gegen diese Praxis gerichtlich vorzugehen. Heerspink empfiehlt, bei entsprechenden Anfragen professionellen Rat einzuholen. Grundsätzlich solle man die Fragen beantworten, da sich der Fiskus sonst problemlos bei den Banken die nötigen Daten beschaffen könne.
Der Münchner Rechtsanwalt Eberhard Simon weist darauf hin, dass Anleger, die ausschließlich Aktien von Unternehmen halten, die keine Dividenden zahlen, weniger mit Nachfragen der Finanzbeamten rechnen müssen. Hintergrund ist, dass die Banken seit letztem Jahr auch Dividendenerträge ihrer Kunden an das Bundesamt für Finanzen melden. Die Finanzämter können online darauf zugreifen. Stellen sie bei den Dividenden auffällige Schwankungen fest, können sie dies als Indiz für Aktienverkäufe und eventuelle Spekulationsgewinne werten. Ohne Dividenden dagegen fällt gar nichts auf. Barbara Moormann (rtr)
Rhein-Zeitung - vom 05.09.2001, Seite 6.