@der Connaisseur
Der von Dir genannte gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs stellt den MINDESTPREIS eines freiwilligen Übernahmeangebots dar.
www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/...Mindestpreise.html
Der tatsächliche Preis für ein ERFOLGREICHES Übernahmeangebot richtet sich nach Angebot und Nachfrage.
Im Fall von Biotech-Unternehmen wie Evotec liegt die durchschnittliche Prämie erfolgreicher Übernahmeangebote regelmäßig 100% bis 300% über dem aktuellen Kursniveau.
Ziel von Übernahmeangeboten im Biotech-Sektor ist regelmäßig ein Going Private, d.h. Delisting im Anschluss an die Übernahme und mithin das Erreichen der 95% - Squeeze-Out-Schwelle.
Biotech-Übernahmen erfolgen regelmäßig vor dem Hintergrund eines massiven Kurseinbruchs über einen längeren Zeitraum, siehe Morphosys. Die Ermittlung des zum Erreichen der 95%-Grenze notwendigen Angebotspreises ist keine Funktion des gesetzlichen Mindestpreises sondern wird regelmäßig anhand des historischen Volumenprofils der Aktie ermittelt.
Novartis hat den Angebotspreis für Morphosys nicht anhand eines Gutachtens ermittelt oder gar gewürfelt, sondern anhand des historischen Chartbilds, da in der Aktie, wie im Forum lautstark hörbar, auch jede Menge Aktionäre mit EK über 100 EUR investiert waren. Insbesondere diejenigen Aktionäre mit aus Sicht des aktuellen Kurses besonders "schlechten" Einstandskursen sind am Ende regelmäßig das Zünglein an der Waage, ob die 95%-Annahmeschwelle erreicht wird oder nicht.
Charttrader und sonstige Kurzfristzocker, deren Mitteilungsbedürfnis zahlenmäßig in Foren von Hochvolaaktien wie Evotec extrem überrepräsentiert sind, sind faktisch nie das Problem eines Übernahmeaspiranten, da deren Eks durch permanentes Trading regelmäßig nah am Kurs liegen.
Echte Langfristanleger hingegen, und ja die gibt es bei Evotec definitiv auch, kommen mit zum Teil weit über 20 EUR liegenden EKs daher und wer von ihnen den Schmerz bis heute ertragen und die Posi im Vertrauen auf den inneren Wert der Aktie durchgehalten hat, wird im Fall eines Übernahmeangebots den Teufel tun, sich mit einem auf Grundlage von 3 Crashmonaten bemessenen Mindestwert abspeisen zu lassen.
Wenn es also darum geht, im Rahmen eines öffentlichen Angebots eines reinen Finanzinvestors 20, 30 oder 50% der ausstehenden Aktien angedient zu bekommen, sieht das Angebotskalkül gänzlich anders aus als im Fall eines Übernahmeangebots eines strategischen Investors wie Novartis, Pfizer, Sandoz o.ä., der im Anschluss an die Übernahme 100% der Aktien innehaben will, um die mit der Übernahme erhofften Synergieeffekte auch tatsächlich heben zu können. Ein strategischer Investor strebt regelmäßig eine Komplettübernahme nebst Durchführung eines Delisting nach Squeeze Out an, um das Übernahmeobjekt bestmöglich in das eigene Unternehmen eingliedern zu können, ohne dass irgendwelche lästigen Minderheitsgesellschafter ständig quer schießen.
Wenn Evotec ein Übernahmeangebot erhalten sollte, dann m.E. höchstwahrscheinlich durch einen strategischen Investor, der bereits im Rahmen eines Joint Ventures mit Evo zusammenarbeitet und mithin das Potenzial der Produktpipeline und des Know-how von Evotec wesentlich besser einschätzen kann als ein Finanzinvestor oder die Heerschar der Kleinaktionäre...
Bei einem Übernahmeangebot auf Grundlage des Mindestpreises würde ich nicht mal zucken.
Ich habe mir in den letzten Monaten eine große Evotec-Position ins Depot gelegt, weil ich davon ausgehe, dass wir hier wieder ganz andere Kurse sehen werden, sobald sich der Rauch um den Lanthaler-Exit gelegt hat.
Im Gegensatz zu Wirecard hat Evo keine Umsatzerlöse und Cashflows frei erfunden!
Eine mögliche Strafe wegen Insiderhandels dürfte sich Evotec bei Herrn Lanthaler umgehend zurückholen. Im Gegensatz zu einem Markus Braun dürfte das Vermögen des Herrn Lanthaler bei weitem dazu ausreichen, um jede mögliche Strafe der Börsenaufsicht finanzieren können.
Allen Analysten und Shortsellern, die vor dem Hintergrund einer möglichen Geldstrafe hier einen riesigen Popanz aufzubauen versuchen sei ein Blick in §119 WpHG und entsprechende Urteile zum Insiderhandel anempfohlen. Im schlimmsten Fall droht Herrn Lanthaler neben einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren die Anordnung einer Gewinnabschöpfung (-> sog. Verfall).
In den allermeisten Fällen von Insiderhandel erweist sich die Bafin letztlich als zahnloser Tiger und begnügt sich mit der Anordnung einer Geldstrafe im 5 bis 6-stelligen Bereich, die Herr Lanthaler aus der Portokasse zahlt...