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EU-Gericht entscheidet endgültig über Rekordstrafe für Volkswagen
Donnerstag 4. September 2003, 11:34 Uhr
Aktienkurse
Volkswagen AG
766400.DE
45.59
-0.41
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der jahrelange Rechtsstreit der Volkswagen AG (Xetra: 766400.DE - Nachrichten - Forum) um eine Rekordstrafe der EU-Kommission wird in zwei Wochen endgültig entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde am 18. September über den Vorwurf des Wettbewerbsverstoßes im Autovertrieb urteilen. Das ANZEIGE
kündigte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg an. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission 1998 zu Recht Volkswagen mit der damaligen Rekordstrafe von 102 Millionen Euro belegt hat und ob das EU-Gericht Erster Instanz die Summe auf 90 Millionen Euro absenken durfte.
Der Wolfsburger Autobauer hatte in Luxemburg geklagt und verlangt, die Entscheidung der EU-Kommission aufzuheben. Sie sah es als bewiesen an, dass der Konzern in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert hatte. Ein Gutachter des Gerichts empfahl während des Prozesses, die VW-Klage zurückzuweisen. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil dieser Stellungnahme.
Volkswagen streitet in Luxemburg derzeit noch in zwei anderen Verfahren um 123 Millionen Euro staatliche Beihilfen sowie eine zweite Geldbuße von 30 Millionen Euro./tn/DP/jb
EU-Gericht entscheidet endgültig über Rekordstrafe für Volkswagen
Donnerstag 4. September 2003, 11:34 Uhr
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Volkswagen AG
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der jahrelange Rechtsstreit der Volkswagen AG (Xetra: 766400.DE - Nachrichten - Forum) um eine Rekordstrafe der EU-Kommission wird in zwei Wochen endgültig entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde am 18. September über den Vorwurf des Wettbewerbsverstoßes im Autovertrieb urteilen. Das ANZEIGE
kündigte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg an. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission 1998 zu Recht Volkswagen mit der damaligen Rekordstrafe von 102 Millionen Euro belegt hat und ob das EU-Gericht Erster Instanz die Summe auf 90 Millionen Euro absenken durfte.
Der Wolfsburger Autobauer hatte in Luxemburg geklagt und verlangt, die Entscheidung der EU-Kommission aufzuheben. Sie sah es als bewiesen an, dass der Konzern in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert hatte. Ein Gutachter des Gerichts empfahl während des Prozesses, die VW-Klage zurückzuweisen. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil dieser Stellungnahme.
Volkswagen streitet in Luxemburg derzeit noch in zwei anderen Verfahren um 123 Millionen Euro staatliche Beihilfen sowie eine zweite Geldbuße von 30 Millionen Euro./tn/DP/jb