MIESE ANLAGEBERATUNG
Deutsche Bank muss 150.000 Euro zahlen
Die Deutsche Bank muss einer Kundin wegen falscher Beratung 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein Berater des Instituts hatte der finanziell unbeleckten Frau spekulative Aktien als absolut sichere und risikoarme Anlageform empfohlen.
DDP
Mondschein-Beratung: Die Deutsche Bank muss eine Kundin entschädigen
Mannheim/Karlsruhe - Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim ist jetzt rechtskräftig.Nach Angaben des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wurden keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Der Anwalt der Klägerin teilte am Mittwoch mit, das Kreditinstitut habe zugesagt, die Summe bis Ende der Woche zu überweisen.
In dem Prozess vom Jahresende hatte eine Kundin der Bank vorgeworfen, falsch beraten worden zu sein. Sie habe eine risikoarme Anlage abschließen wollen. Ein Berater hatte der Frau aus Heidelberg jedoch zu Wertpapieren geraten. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berater auf das hohe Sicherheitsbedürfnis der Frau nicht ausreichend Wert gelegt habe. Diese soll in den Gesprächen erklärt haben, keinerlei Interesse an riskanten Anlageformen zu haben, weil ihr Geld für die Altersversorgung gedacht war.
Der Berater soll die von ihm empfohlenen Wertpapiere als absolut sichere und rentable Anlageformen bezeichnet haben, geht aus dem Urteil hervor. Da die Frau fast keine Erfahrung mit riskanten Wertpapiergeschäften besaß, habe sie nicht beurteilen können, dass die gekauften Papiere zu einer Risikogruppe gehörten, erklärten die Richter in ihrer Begründung.
Deutsche Bank muss 150.000 Euro zahlen
Die Deutsche Bank muss einer Kundin wegen falscher Beratung 150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein Berater des Instituts hatte der finanziell unbeleckten Frau spekulative Aktien als absolut sichere und risikoarme Anlageform empfohlen.
DDP
Mondschein-Beratung: Die Deutsche Bank muss eine Kundin entschädigen
Mannheim/Karlsruhe - Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim ist jetzt rechtskräftig.Nach Angaben des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wurden keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Der Anwalt der Klägerin teilte am Mittwoch mit, das Kreditinstitut habe zugesagt, die Summe bis Ende der Woche zu überweisen.
In dem Prozess vom Jahresende hatte eine Kundin der Bank vorgeworfen, falsch beraten worden zu sein. Sie habe eine risikoarme Anlage abschließen wollen. Ein Berater hatte der Frau aus Heidelberg jedoch zu Wertpapieren geraten. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berater auf das hohe Sicherheitsbedürfnis der Frau nicht ausreichend Wert gelegt habe. Diese soll in den Gesprächen erklärt haben, keinerlei Interesse an riskanten Anlageformen zu haben, weil ihr Geld für die Altersversorgung gedacht war.
Der Berater soll die von ihm empfohlenen Wertpapiere als absolut sichere und rentable Anlageformen bezeichnet haben, geht aus dem Urteil hervor. Da die Frau fast keine Erfahrung mit riskanten Wertpapiergeschäften besaß, habe sie nicht beurteilen können, dass die gekauften Papiere zu einer Risikogruppe gehörten, erklärten die Richter in ihrer Begründung.
Gruß Pichel ![]()