(24.07.02) Amtsgericht Hamburg weist Schadensersatzklage gegen Infomatec-Gründer und -Vorstände ab! Das Amtsgericht Hamburg hat wie wir heute erfuhren unter Aktenzeichen 21b C 29/02 am 9.7.2002, eine Schadensersatzklage von Kleinaktionären gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos abgewiesen. Die Urteilsbegründung macht klare Aussagen über die Gründe zur Abweisung und folgt im Wesentlichen den Gericht des Freistaats Bayern.
Quelle : www.aktionaere-infomatec.de
Quelle : www.aktionaere-infomatec.de