(eigentlich simpel)
es läuft ein erstattungsantrag.
entscheidung ja oder nein. dieses ist logischerweise überhaupt die grundvoraussetzung für eine erstattung.
wenn nein, gibt es nichts (eigentlich simpel)
wenn ja, ist proColon z.zt einer erstattungsziffer im gesundheitskatalog zugeordnet mit einer erstattungshöhe von 83 $
dagegen hat epi "einspruch" erhoben und möchte 159 $ durch zuordnung in eine andere erstattungsziffer. diese änderung (bei annahme des einspruches) wird dann aber erst 2018 gültig, da die einordnung für 2017 bereits besteht. da hatte ende 2016 epi ein statement an den entscheidungsträger abgegeben. auch hiernach ist es bei 83 $ und der entsprechenden ziffer für 2017 geblieben. gültig ab 01.01.2017.
noch einmal zur verdeutlichung : einordnung nicht erstattung
fazit:
positiver bescheid für erstattung, dann 83 $ im jahr 2017
positiver bescheid für andere einordnung, dann 159 $ im jahr 2018
negativer bescheid für andere einordnung, dann weiter auch 2018 83 $
so sieht es nach meinen informationen aus.