Von Nicola de Paoli, Hamburg
Wer von einem säumigen Schuldner sein Geld nicht rechtzeitig bekommt und daher nicht in Aktien investieren kann, kann von dem säumigen Schuldner den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz verlangen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute bekannt gewordenen Urteil (II ZR 355/00). Diese Frage war bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Die BGH-Entscheidung gilt daher als Grundsatzurteil. Entscheident für den Prozess war, dass der Kläger ausreichend beweisen konnte, dass er das ausstehende Geld tatsächlich für die Aktienkäufe verwenden wollte.
Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Privatmann, trotz Fälligkeit eine Summe von rund 137.000 Euro nicht rechtzeitig zurückgezahlt. Der Kläger behauptete nun, wenn das Geld rechtzeitig gekommen wäre, hätte er davon 1000 SAP-Aktien und 1000 Aktien der Dresdner Bank erworben. Nun habe er nur deutlich weniger Aktien kaufen und damit spekulieren können. Wegen der entgangenen Spekulationsmöglichkeit sei ihm ein Schaden von rund 105.000 Euro entstanden.
Quelle: FTD.de
Wer von einem säumigen Schuldner sein Geld nicht rechtzeitig bekommt und daher nicht in Aktien investieren kann, kann von dem säumigen Schuldner den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz verlangen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute bekannt gewordenen Urteil (II ZR 355/00). Diese Frage war bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Die BGH-Entscheidung gilt daher als Grundsatzurteil. Entscheident für den Prozess war, dass der Kläger ausreichend beweisen konnte, dass er das ausstehende Geld tatsächlich für die Aktienkäufe verwenden wollte.
Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Privatmann, trotz Fälligkeit eine Summe von rund 137.000 Euro nicht rechtzeitig zurückgezahlt. Der Kläger behauptete nun, wenn das Geld rechtzeitig gekommen wäre, hätte er davon 1000 SAP-Aktien und 1000 Aktien der Dresdner Bank erworben. Nun habe er nur deutlich weniger Aktien kaufen und damit spekulieren können. Wegen der entgangenen Spekulationsmöglichkeit sei ihm ein Schaden von rund 105.000 Euro entstanden.
Quelle: FTD.de