SPIEGEL ONLINE - 20. November 2002, 15:58
URL: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223675,00.html
Besteuerung von Wertpapieren
Wie Hans Eichel Fondssparer benachteiligt
Von Thomas Hillenbrand
Die Regierung hat eine neues bürokratisches Monstrum geschaffen: Finanzminister Hans Eichel (SPD) will Investmentfonds demnächst nach einem komplizierten Verfahren besteuern. Das neue Modell ist nicht nur unübersichtlich - es wird Fondssparer gegenüber anderen Anlegern außerdem stark benachteiligen.
Hamburg - Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel zog - wieder einmal - die Notbremse. Am Mittwochmittag bemühte sie sich, den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Investmentfonds als alleiniges Werk Hans Eichels darzustellen. Die Grünen trügen das Konzept nicht mit. "Wir müssen zu einer anderen Lösung kommen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses. "Das ist ein hoch kompliziertes Verfahren und führt zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand", so Scheel.
Anfang der Woche hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Pläne zur Besteuerung von Wertpapieren vorgestellt. Und die sehen folgendermaßen aus: Wer ab dem 21. Februar 2003 Wertpapiere erwirbt, muss bei einem späteren Verkauf auf den realisierten Gewinn eine pauschale Steuer von 15 Prozent zahlen. Bei Aktien und anderen Dividendenpapieren gilt dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Steuer lediglich auf die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns fällig wird - der tatsächliche Steuersatz liegt dann bei 7,5 Prozent.
Nur auf den ersten Blick simpel
Das klingt einfach, gälte aber nur für Aktien oder andere Wertpapiere, die Anleger direkt halten. Bei Aktienfonds soll eine wesentlich kompliziertere Regelung greifen, die aus zwei Teilen besteht. Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die oben beschriebene pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.
Aber auch, wer seinen Fonds über einen langen Zeitraum hält, um Vermögen anzusparen, muss zahlen. Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Ebenfalls steuerpflichtig sind nach den Plänen Zinsen oder Dividenden, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.
Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.
Doppelt gemoppelt
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar. Der bürokratische Mehraufwand dürfte auf jeden Fall erheblich sein. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Regelung für Fonds auf Sparpläne für private Altersvorsorge (Riester-Rente) auswirkt. Das Bundesfinanzministerium beantwortete eine telefonische Bitte um Stellungnahme nicht.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) erwartet, dass es für die 15 Millionen Fondssparer in Deutschland zu Doppelbesteuerungen kommen wird - trotz geplanten Verfahrens, mit dem die beiden Besteuerungsverfahren gegeneinander verrechnet werden sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", so Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.
Siebenfache Steuerbelastung
Zudem benachteilige das neue Verfahren Fondssparer eklatant gegenüber Anlegern, die direkt in Einzelwerte investierten, so Seip. Zu diesem Ergebnis kommt auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Blatt hat errechnet, dass ein Fondsanleger im ungünstigsten Fall mehr als siebenmal so hoch besteuert wird wie ein Investor, der direkt in eine Aktie investiert hat.
URL: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223675,00.html
Besteuerung von Wertpapieren
Wie Hans Eichel Fondssparer benachteiligt
Von Thomas Hillenbrand
Die Regierung hat eine neues bürokratisches Monstrum geschaffen: Finanzminister Hans Eichel (SPD) will Investmentfonds demnächst nach einem komplizierten Verfahren besteuern. Das neue Modell ist nicht nur unübersichtlich - es wird Fondssparer gegenüber anderen Anlegern außerdem stark benachteiligen.
Hamburg - Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel zog - wieder einmal - die Notbremse. Am Mittwochmittag bemühte sie sich, den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Investmentfonds als alleiniges Werk Hans Eichels darzustellen. Die Grünen trügen das Konzept nicht mit. "Wir müssen zu einer anderen Lösung kommen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses. "Das ist ein hoch kompliziertes Verfahren und führt zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand", so Scheel.
Anfang der Woche hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Pläne zur Besteuerung von Wertpapieren vorgestellt. Und die sehen folgendermaßen aus: Wer ab dem 21. Februar 2003 Wertpapiere erwirbt, muss bei einem späteren Verkauf auf den realisierten Gewinn eine pauschale Steuer von 15 Prozent zahlen. Bei Aktien und anderen Dividendenpapieren gilt dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Steuer lediglich auf die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns fällig wird - der tatsächliche Steuersatz liegt dann bei 7,5 Prozent.
Nur auf den ersten Blick simpel
Das klingt einfach, gälte aber nur für Aktien oder andere Wertpapiere, die Anleger direkt halten. Bei Aktienfonds soll eine wesentlich kompliziertere Regelung greifen, die aus zwei Teilen besteht. Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die oben beschriebene pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.
Aber auch, wer seinen Fonds über einen langen Zeitraum hält, um Vermögen anzusparen, muss zahlen. Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Ebenfalls steuerpflichtig sind nach den Plänen Zinsen oder Dividenden, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.
Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.
Doppelt gemoppelt
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar. Der bürokratische Mehraufwand dürfte auf jeden Fall erheblich sein. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Regelung für Fonds auf Sparpläne für private Altersvorsorge (Riester-Rente) auswirkt. Das Bundesfinanzministerium beantwortete eine telefonische Bitte um Stellungnahme nicht.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) erwartet, dass es für die 15 Millionen Fondssparer in Deutschland zu Doppelbesteuerungen kommen wird - trotz geplanten Verfahrens, mit dem die beiden Besteuerungsverfahren gegeneinander verrechnet werden sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", so Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.
Siebenfache Steuerbelastung
Zudem benachteilige das neue Verfahren Fondssparer eklatant gegenüber Anlegern, die direkt in Einzelwerte investierten, so Seip. Zu diesem Ergebnis kommt auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Blatt hat errechnet, dass ein Fondsanleger im ungünstigsten Fall mehr als siebenmal so hoch besteuert wird wie ein Investor, der direkt in eine Aktie investiert hat.