Frankreich: Ende mit der Anonymität im Internet
Das französische Parlament hat am 28. Juni ein
Multimediagesetz verabschiedet, das unter anderem auch das
Internet betrifft. Internetprovider sind nach dem aktualisierten
"Loi sur la communication audiovisuelle" verpflichtet, bei
jeder Veröffentlichung, die nicht eine private Mitteilung ist,
für eine korrekte Identifizierung des dafür Verantwortlichen
zu sorgen, um diesen eventuell für seine Äußerungen haftbar
machen zu können. Die Beendigung der Anonymität betrifft
nicht nur Veröffentlichungen auf Websites, sondern
beispielsweise auch Mitteilungen in Newsgroups,
Mailinglisten oder Diskussionsforen. Zwar darf die
Veröffentlichung selbst unter einem Pseudonym geschehen,
doch der Internetprovider oder Contentanbieter, der die
Veröffentlichung ermöglicht, muss die richtige Identität des
Autors kennen. Ansonsten droht eine Gefängnisstrafe bis zu
sechs Monaten und 50000 Francs. Sollte ein Internetprovider
nicht in der Lage sein, den Verantwortlichen für eine
Publikation auf einer Website nennen zu können, so kann er
strafrechtlich für illegale Inhalte verantwortlich gemacht
werden. Wenn jemand eine falsche Identität angibt, so wird
auch er mit derselben Strafe belangt werden können.
Es steht zu vermuten, dass nun, nachdem die Barriere
erstmals von Frankreich durchbrochen wurde, auch andere
Regierungen Geschmack daran finden, zumindest im Raum
ihrer Gesetzgebung Anonymität auf ähnliche Weise
weitgehend zu verbannen.
Quelle: www.heise.de/newsticker/data/fr-02.07.00-000/
Das französische Parlament hat am 28. Juni ein
Multimediagesetz verabschiedet, das unter anderem auch das
Internet betrifft. Internetprovider sind nach dem aktualisierten
"Loi sur la communication audiovisuelle" verpflichtet, bei
jeder Veröffentlichung, die nicht eine private Mitteilung ist,
für eine korrekte Identifizierung des dafür Verantwortlichen
zu sorgen, um diesen eventuell für seine Äußerungen haftbar
machen zu können. Die Beendigung der Anonymität betrifft
nicht nur Veröffentlichungen auf Websites, sondern
beispielsweise auch Mitteilungen in Newsgroups,
Mailinglisten oder Diskussionsforen. Zwar darf die
Veröffentlichung selbst unter einem Pseudonym geschehen,
doch der Internetprovider oder Contentanbieter, der die
Veröffentlichung ermöglicht, muss die richtige Identität des
Autors kennen. Ansonsten droht eine Gefängnisstrafe bis zu
sechs Monaten und 50000 Francs. Sollte ein Internetprovider
nicht in der Lage sein, den Verantwortlichen für eine
Publikation auf einer Website nennen zu können, so kann er
strafrechtlich für illegale Inhalte verantwortlich gemacht
werden. Wenn jemand eine falsche Identität angibt, so wird
auch er mit derselben Strafe belangt werden können.
Es steht zu vermuten, dass nun, nachdem die Barriere
erstmals von Frankreich durchbrochen wurde, auch andere
Regierungen Geschmack daran finden, zumindest im Raum
ihrer Gesetzgebung Anonymität auf ähnliche Weise
weitgehend zu verbannen.
Quelle: www.heise.de/newsticker/data/fr-02.07.00-000/