EM.TV bekommt Recht
Das Landgericht in Frankfurt hat am Freitag 38 Prospekthaftungs-Klagen von Anlegern gegen das krisengeschüttelte Medienunternehmen EM.TV [ Kurs/Chart ] abgewiesen. Damit ist das Nemax 50-Unternehmen vor Gericht weiter erfolgreich. Bereits am 20. Dezember 2002 hatte das Oberlandesgericht in München die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München zurückgewiesen.
Wie EM.TV am Freitag bekant gab, ging es in den 39 Klagen zusammengenommen um eine Summe von 4,8 Millionen Euro. Im Verkaufsprospekt seien keine wesentlichen Angaben unrichtig oder unvollständig gewesen, begründete das Landgericht Frankfurt seine Entscheidung.
Das Landgericht in Frankfurt hat am Freitag 38 Prospekthaftungs-Klagen von Anlegern gegen das krisengeschüttelte Medienunternehmen EM.TV [ Kurs/Chart ] abgewiesen. Damit ist das Nemax 50-Unternehmen vor Gericht weiter erfolgreich. Bereits am 20. Dezember 2002 hatte das Oberlandesgericht in München die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München zurückgewiesen.
Wie EM.TV am Freitag bekant gab, ging es in den 39 Klagen zusammengenommen um eine Summe von 4,8 Millionen Euro. Im Verkaufsprospekt seien keine wesentlichen Angaben unrichtig oder unvollständig gewesen, begründete das Landgericht Frankfurt seine Entscheidung.
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