Viele Unternehmen würden von einem Delisting oder einem Segmentwechsel profitieren.
Hamburg - Die Ausschlussregelung der Deutschen Börse für Penny Stocks am Neuen Markt ist umstritten. Teamwork Information Management ist schon das vierte Unternehmen, das einen Aufschub des Ausschlusses erwirkt hat. Angesichts der katastrophalen Talfahrt und des damit verbundenen Imageverlusts des "Wachstumssegments" schon fast verwunderlich.
Denn am Neuen Markt notiert zu bleiben, kann Kosten in Millionenhöhe für Investor Relations, Publizitätspflichten, Sponsorbanken, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse nach unterschiedlichen Standards verursachen. Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien sind auf absehbare Zeit kaum brauchbare Finanzierungsoptionen. Will die börsennotierte Aktiengesellschaft sich im Wege von Fusionen oder Übernahmen weiterentwickeln, muss sie sich mit den Regeln des Übernahmekodexes und wahrscheinlich bald mit dem Übernahmegesetz herumschlagen. Es sprechen also häufig gute Gründe für den Rückzug von der Börse - das Delisting - oder den Segmentwechsel.
Das "normale" Verfahren nach den Börsenregeln dauert deutlich länger als ein Jahr, ist also schon aus diesem Grunde unattraktiv. Daneben gibt es aber eine Reihe von schnelleren Wegen, die automatisch zum Verlust der Börsenzulassung führen. Ein Weg wäre die "Eingliederung" nach den Vorschriften des Aktienrechts. Wesentliche Voraussetzung ist, dass 95 Prozent aller Aktien der börsennotierten AG von einer anderen AG erworben werden. Dies ist eine schwierige Klippe, zumal Aktienzukäufe auf dem Weg dahin über Meldepflichten leicht publik würden und zu kaum kalkulierbaren Kursentwicklungen führen können. Die fünf Prozent "nicht eingegliederten" Aktionäre können eine Abfindung verlangen.
Etwas einfacher ist meist die Verschmelzung der Börsen-AG auf eine andere Gesellschaft, zum Beispiel eine GmbH oder eine GmbH&Co.KG. 75 Prozent der Aktionäre müssen der Verschmelzung zustimmen; für den Verlust ihrer Aktien erhalten sie Anteile an der GmbH oder KG. Die Börsen-AG würde in der GmbH oder KG verschwinden - mit ihr die Börsenzulassung. Alle Aktionäre, die einer solchen Verschmelzung widersprechen, müssen eine angemessene, von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigende Barabfindung erhalten. Die Höhe ist häufig schwer zu ermitteln; auf jeden Fall muss die Gesellschaft ausreichend liquide Mittel hierfür vorhalten.
Was kostet das sonst noch? Wie immer abhängig vom Einzelfall; meist jedenfalls weniger, als die laufenden Zusatzkosten für ein Jahr Weiterleben als notierte Gesellschaft am Neuen Markt. Wie lange dauert das? Grundregel: meistens länger. Sobald man Konsens im Management und bei 75 Prozent der Aktionäre hat und alle mit Hochdruck an einem Strang ziehen, sollte es möglich sein, die Sache in etwa vier bis sechs Monaten über die Bühne zu bringen.
Ein Segmentwechsel vom Neuen Markt in den Geregelten Markt droht Aktiengesellschaften, die zu heftig gegen die Regeln des Neuen Marktes verstoßen, sowie Penny-Stocks. Diese "Strafe" mag für manche AG eher eine Wohltat sein, die sie sich vielleicht freiwillig gönnen sollte. Kosten für Sponsorbanken, internationale Bilanzierung, Quartalsberichte und einiges mehr entfallen. Bei guter Unternehmensentwicklung dürfte auch am Geregelten Markt ein gutes Börsenleben möglich sein. Ob der "Neuer-Markt-Bonus" noch allen dort notierten AGs hilft und ob es ihn überhaupt noch gibt, ist fraglich. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Segmentwechsel sind nicht hundertprozentig klar. Der Vorstand sollte die Zustimmung des Aufsichtsrats haben. Muss man die Aktionäre fragen? Muss man ihnen ein Abfindungsangebot machen? Wahrscheinlich nicht, aber hier kann die Rechtsprechung noch Überraschungen bringen. Wenn sichergestellt ist, dass die Aktionäre auch in Zukunft gut informiert werden, dürfte man wohl aus dem Schneider sein. Besser wäre noch die Zustimmung der Mehrheit in der Hauptversammlung.
Gruß Kostolmoney
Hamburg - Die Ausschlussregelung der Deutschen Börse für Penny Stocks am Neuen Markt ist umstritten. Teamwork Information Management ist schon das vierte Unternehmen, das einen Aufschub des Ausschlusses erwirkt hat. Angesichts der katastrophalen Talfahrt und des damit verbundenen Imageverlusts des "Wachstumssegments" schon fast verwunderlich.
Denn am Neuen Markt notiert zu bleiben, kann Kosten in Millionenhöhe für Investor Relations, Publizitätspflichten, Sponsorbanken, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse nach unterschiedlichen Standards verursachen. Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien sind auf absehbare Zeit kaum brauchbare Finanzierungsoptionen. Will die börsennotierte Aktiengesellschaft sich im Wege von Fusionen oder Übernahmen weiterentwickeln, muss sie sich mit den Regeln des Übernahmekodexes und wahrscheinlich bald mit dem Übernahmegesetz herumschlagen. Es sprechen also häufig gute Gründe für den Rückzug von der Börse - das Delisting - oder den Segmentwechsel.
Das "normale" Verfahren nach den Börsenregeln dauert deutlich länger als ein Jahr, ist also schon aus diesem Grunde unattraktiv. Daneben gibt es aber eine Reihe von schnelleren Wegen, die automatisch zum Verlust der Börsenzulassung führen. Ein Weg wäre die "Eingliederung" nach den Vorschriften des Aktienrechts. Wesentliche Voraussetzung ist, dass 95 Prozent aller Aktien der börsennotierten AG von einer anderen AG erworben werden. Dies ist eine schwierige Klippe, zumal Aktienzukäufe auf dem Weg dahin über Meldepflichten leicht publik würden und zu kaum kalkulierbaren Kursentwicklungen führen können. Die fünf Prozent "nicht eingegliederten" Aktionäre können eine Abfindung verlangen.
Etwas einfacher ist meist die Verschmelzung der Börsen-AG auf eine andere Gesellschaft, zum Beispiel eine GmbH oder eine GmbH&Co.KG. 75 Prozent der Aktionäre müssen der Verschmelzung zustimmen; für den Verlust ihrer Aktien erhalten sie Anteile an der GmbH oder KG. Die Börsen-AG würde in der GmbH oder KG verschwinden - mit ihr die Börsenzulassung. Alle Aktionäre, die einer solchen Verschmelzung widersprechen, müssen eine angemessene, von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigende Barabfindung erhalten. Die Höhe ist häufig schwer zu ermitteln; auf jeden Fall muss die Gesellschaft ausreichend liquide Mittel hierfür vorhalten.
Was kostet das sonst noch? Wie immer abhängig vom Einzelfall; meist jedenfalls weniger, als die laufenden Zusatzkosten für ein Jahr Weiterleben als notierte Gesellschaft am Neuen Markt. Wie lange dauert das? Grundregel: meistens länger. Sobald man Konsens im Management und bei 75 Prozent der Aktionäre hat und alle mit Hochdruck an einem Strang ziehen, sollte es möglich sein, die Sache in etwa vier bis sechs Monaten über die Bühne zu bringen.
Ein Segmentwechsel vom Neuen Markt in den Geregelten Markt droht Aktiengesellschaften, die zu heftig gegen die Regeln des Neuen Marktes verstoßen, sowie Penny-Stocks. Diese "Strafe" mag für manche AG eher eine Wohltat sein, die sie sich vielleicht freiwillig gönnen sollte. Kosten für Sponsorbanken, internationale Bilanzierung, Quartalsberichte und einiges mehr entfallen. Bei guter Unternehmensentwicklung dürfte auch am Geregelten Markt ein gutes Börsenleben möglich sein. Ob der "Neuer-Markt-Bonus" noch allen dort notierten AGs hilft und ob es ihn überhaupt noch gibt, ist fraglich. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Segmentwechsel sind nicht hundertprozentig klar. Der Vorstand sollte die Zustimmung des Aufsichtsrats haben. Muss man die Aktionäre fragen? Muss man ihnen ein Abfindungsangebot machen? Wahrscheinlich nicht, aber hier kann die Rechtsprechung noch Überraschungen bringen. Wenn sichergestellt ist, dass die Aktionäre auch in Zukunft gut informiert werden, dürfte man wohl aus dem Schneider sein. Besser wäre noch die Zustimmung der Mehrheit in der Hauptversammlung.
Gruß Kostolmoney