Einstweilige Verfügung gegen 0190-Dialer-Betreiber
Mit juristischen Mitteln versucht ein Betreiber von 0190-Dialern, für mehr Transparenz in der Dialer-Szene zu sorgen. Das Unternehmen erwirkte einstweilige Verfügungen gegen zwei Mitbewerber.
In den einstweiligen Verfügungen wird den betroffenen Dialer-Firmen verboten, Webdialer mit ungenügenden Verbraucherinformationen einzusetzen. Das berichtet die Infoseite www.dialerschutz.de.
Die Landgerichte Berlin und Nürnberg-Fürth bestätigten die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge auch auf 0190-Wählprogramme anzuwenden seien.
Quelle: www.dialerschutz.de
Mit juristischen Mitteln versucht ein Betreiber von 0190-Dialern, für mehr Transparenz in der Dialer-Szene zu sorgen. Das Unternehmen erwirkte einstweilige Verfügungen gegen zwei Mitbewerber.
In den einstweiligen Verfügungen wird den betroffenen Dialer-Firmen verboten, Webdialer mit ungenügenden Verbraucherinformationen einzusetzen. Das berichtet die Infoseite www.dialerschutz.de.
Die Landgerichte Berlin und Nürnberg-Fürth bestätigten die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge auch auf 0190-Wählprogramme anzuwenden seien.
Quelle: www.dialerschutz.de