Grundfreibetrag 2000: 13.499 DM, falls nicht verheiratet
Grundfreibetrag 1999: 13.067 DM, falls nicht verheiratet
dazu kannst Du noch die Werbungskostenpauschale hinzurechnen i.H.v. 2000 DM
Zu Deinem Jahreseinkommen mußt Du die Spekulationsgewinne hinzurechnen. Wenn also Dein Jahreseinkommen 1999 (2000) und die Spekulationsgewinne ZUSAMMEN unter 15.067 DM liegen (in 2000: 15.499 DM), brauchst Du, falls Du nicht aufgrund gewerblicher Einkünfte zwangsweise veranlagt wirst, keine Einkommensteuererklärung abzugeben.