Unterwegs im modernsten Zug der Bahn nach Dresden - und fast alle Toiletten des ICE waren versperrt. Dem Mann, der zwei Stunden lang suchend durch die Waggons irrte, wurde jetzt ein Schmerzensgeld zugesprochen.
Bahnfahrer in Nöten: Auf der verzweifelten Suche nach einer wasserversorgten Toilette
Frankfurt/Main - Die Deutsche Bahn muss in ihren Zügen die Benutzbarkeit der Toiletten gewährleisten, sonst steht den Reisenden unter Umständen Schmerzensgeld zu. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt macht die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt aufmerksam.
Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der in einem ICE während einer Fahrt von Frankfurt nach Dresden vergeblich eine geöffnete Toilette gesucht hatte. Fast alle "stillen Örtchen" waren wegen Wassermangels unbenutzbar. Die einzige funktionierende Toilette im Speisewagen war abgeschlossen und konnte einer Zeugenaussage zufolge nur durch das Zugpersonal geöffnet werden.
Zwei Stunden lang musste sich der Mann in dem überfüllten Zug mit seinem dringenden Bedürfnis quälen - später zog er gegen die Bahn vor Gericht und gewann. Da die Bahn die ordnungsgemäße Befüllung der Toiletten mit Wasser nicht sichergestellt hatte, habe sie die Gesundheit des Klägers "schuldhaft beschädigt", befanden die Richter und sprachen dem Mann 300 Euro Schmerzensgeld zu. Die Bahn hatte zuvor bereits außergerichtlich 102,28 Euro gezahlt