"Welt": Kinowelt-Geschäft mit dem ZDF droht zu scheitern
Berlin (vwd) - Bei der Kinowelt Medien AG, München, verstärken sich
offenbar die Schwierigkeiten. Nach Informationen der Berliner Tageszeitung
"Die Welt" (Dienstagausgabe) droht das wichtigste Geschäft, welches das am
Neuen Markt notierte Unternehmen in diesem Jahr abgeschlossen hat, endgültig
zu platzen. Mitte Juni hatte die Kinowelt dem ZDF 40 Filme zum Preis von
geschätzten 40 Mio DEM verkauft. Doch wegen diverser Unstimmigkeiten konnte
der Handel noch nicht abgewickelt werden.
Jetzt erwägt die Mainzer Anstalt den Ausstieg aus dem Geschäft und hat
ein Ultimatum gestellt. "Wir brauchen bis Ende der nächsten Woche Klarheit",
sagte ZDF-Programmdirektor Markus Schächter der "Welt". Schließlich sollten
die Filme, darunter Bestseller wie "Matrix", vom nächsten Jahr an gesendet
werden. Doch nach Auskunft des TV-Managers hat die Kinowelt bisher nicht
"die Sicherheit der Verfügbarkeit an den Filmen" nachweisen können. Falls
dies nicht kurzfristig geschehe, werde sich der Sender um andere Angebote
bemühen, sagte Schächter weiter. Im übrigen habe das ZDF den Vertrag mit
Kinowelt nicht rechtskräftig unterschrieben: "Denn dann würde Geld fließen."
Für die Kinowelt wäre das Scheitern des Abschlusses fatal. Nach Schätzung
von Analysten müsse die Kinowelt in diesem Jahr noch Kredite von 300 Mio EUR
zurückzahlen. Die Belastung resultiere vor allem aus einem Filmpaket, das
die Kinowelt vor zwei Jahren von Warner Brothers für knapp 560 Mio DEM
erworben habe. Aus diesem Paket sollte auch das ZDF bedient werden. Doch
offenkundig verfüge die Kinowelt nicht über die uneingeschränkte
Verfügungsgewalt.
Diese Erfahrung hat auch die ARD gemacht, wie jetzt bekannt wurde.
Ebenfalls im Sommer wollte ARD-Programmkoordinator Günter Struve von der
Kinowelt ein Paket für knapp 20 Mio DEM kaufen. "Wie beim ZDF konnten aber
unsere Forderungen nicht erfüllt werden", sagte der ARD-Manager der "Welt".
Die Kinowelt habe nicht den Nachweis erbracht, dass sie tatsächlich über die
Filmrechte verfüge.
vwd/12/8.10.2001/sei