Eilanträge gegen Verbannung begründet

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Eilanträge gegen Verbannung begründet

 
09.04.02 19:16
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dpa-AFX-Nachricht


 Dienstag, 09.04.2002, 19:10
ROUNDUP: Im Billigaktien-Streit bahnt sich Niederlage der Deutschen Börse an
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien (Penny Stocks) vom Neuen Markt  bahnt sich eine Niederlage der Deutschen Börse AG  an. Die Entscheidung verkündet das Oberlandesgericht Frankfurt zwar erst am 23. April. Aber der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats, Wilfried Müller-Fuchs, deutete an, dass er die Eilanträge von sechs Unternehmen gegen eine Verbannung vom Neuen Markt für begründet hält.

Im Kern geht es bei dem Berufungsverfahren um die Frage, ob die Deutsche Börse das Regelwerk für den Neuen Markt einseitig ändern durfte. Die umstrittenen, im Oktober eingeführten Bestimmungen sehen die Verbannung von Unternehmen vor, deren Aktienkurs zu lange unter 1,00 Euro notiert und deren Börsenwert (Aktienkurs multipliziert mit Aktienanzahl) 20 Mio. Euro unterschreitet.

'KLAGENDE UNTERNEHMEN NICHT SO SCHNELL ABSERVIEREN'

Man müsse der Börse zwar zugestehen, Änderungen im Regelwerk des Neuen Marktes auch einseitig vorzunehmen. Allerdings könne man die klagenden Unternehmen nicht so schnell abservieren wie geschehen, argumentierte Müller-Fuchs. Außerdem seien die Argumente, mit der die Börse ihr außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber den Billigaktien bislang rechtfertigte, nicht konkret genug. Die Börse hatte unter anderem angeführt, ohne die einseitig eingeführten Regeln sei die Attraktivität des Neuen Marktes für Investoren gefährdet.

Vergeblich bemühte sich das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen der Börse und den klagenden Gesellschaften zu erreichen. Die Börse ist nicht bereit, den Unternehmen eine längere Schonfrist einzuräumen, bevor die Ausschlussregeln angewendet werden.

5 DER 6 GESELLSCHAFTEN IST ZULASSUNG BEREITS ENTZOGEN

Fünf der sechs Gesellschaften hat die Börse bereits zum 27. April die Zulassung zum Neuen Markt entzogen. Das betrifft die NSE Software AG , LetsBuyIt.com NV , InfoGenie Europe AG , E.multi Digitale Dienste AG  und die GFN AG . Der sechste Kläger WizCom Technologies Ltd.  könnte aber ebenfalls bald einen Ausschluss- Bescheid erhalten.

Die Aktiengesellschaften wiederum wollen die Grundsatzfrage über den Ausschluss nicht von einem bei der Börse angesiedelten Schiedsgericht klären lassen./yo/DP/bi



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