Wie man dem Handelsregister mit Eintragung vom 16.10.2024 entnehmen kann, wurde die Satzung der DWK berichtigt: Die bei der kürzlich durchgeführten Barkapitalerhöhung ausgegeben 300.000 Aktien wurden nicht aus genehmigen Kapital, sondern zusätzlich ausgegeben, da hierzu ein separater Beschluss auf der HV vom 12.07.2024 erfolgte.
Somit beträgt das genehmigte Kapital weiterhin 954.232 Aktien. Vor diesem Hintergrund können auch die geplante Sachkapitalerhöhung der Antares Hydropower und die geplante Barkapitalerhöhung aus genehmigen Kapital durchgeführt werden.
Bei der ursprünglichen Eintragung betrug das genehmigte Kapital nur noch 654.232 Aktien (da man die 300.000 Aktien aus dem genehmigen Kapital abgezogen hat), so dass das verfügbare genehmigte Kapital bei Vollausnutzung beider Kapitalerhöhungen gar nicht gereicht hätte und erst ein neuer HV-Beschluss erforderlich gewesen wäre.
Eine berichtigte Satzung wurde beim Handelsregister eingereicht.
Quelle: www.handelsregister.de
Somit beträgt das genehmigte Kapital weiterhin 954.232 Aktien. Vor diesem Hintergrund können auch die geplante Sachkapitalerhöhung der Antares Hydropower und die geplante Barkapitalerhöhung aus genehmigen Kapital durchgeführt werden.
Bei der ursprünglichen Eintragung betrug das genehmigte Kapital nur noch 654.232 Aktien (da man die 300.000 Aktien aus dem genehmigen Kapital abgezogen hat), so dass das verfügbare genehmigte Kapital bei Vollausnutzung beider Kapitalerhöhungen gar nicht gereicht hätte und erst ein neuer HV-Beschluss erforderlich gewesen wäre.
Eine berichtigte Satzung wurde beim Handelsregister eingereicht.
Quelle: www.handelsregister.de
