und ist das überhaupt nach dem Aktiengesetz rechtlich möglich?
MyHammer Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung26.06.2013 19:54Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------Auf Grund der von der Hauptversammlung der MyHammer Holding AG, Berlin ('Gesellschaft') am 23. Mai 2013 erteilten Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung (genehmigtes Kapital), hat der Vorstand am heutigen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 17.039.105,00 um bis zu EUR 3.010.895,00 auf bis zu EUR 20.050.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.010.895 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ('Neue Aktien') zu erhöhen. Hierzu hat der Aufsichtsrat ebenfalls heute seine Zustimmung erteilt. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2013 gewinnberechtigt.
http://www.ariva.de/news/...pitals-bei-der-MyHammer-AG-Berlin-4570616