Die unseriösen Maschen der Abzocker

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Die unseriösen Maschen der Abzocker

 
19.04.02 10:24
Der graue Kapitalmarkt ist gar nicht grau. Vielmehr ergeben seine Produkte einen bunten Blumenstrauß, der Anleger anzieht wie farbige Blüten die Insekten.

Eigentlich können Anleger Ärger mit Angeboten des grauen Kapitalmarktes ganz einfach aus dem Weg gehen. Sie müssen nur zwei Ratschläge befolgen:

Legen Sie sofort den Hörer auf, wenn Ihnen eine Kapitalanlage am Telefon angeboten wird.

Investieren Sie keinen Cent in ein Angebot, das Sie nicht verstehen.
Doch das hieße, die Rhetorik-Künste der Vermittler dubioser Kapitalanlagen zu unterschätzen. Die versprechen risikolose Geldanlagen mit hohen Gewinnen, eine sichere Zusatzrente im Alter und obendrein noch Steuervorteile – und ziehen dann vielleicht eines dieser Produkte aus dem Ärmel:

Bankgarantie: Angeblich machen die Banken die wirklich guten Geschäfte unter sich, indem sie sich gegenseitig Geld zu besonders hohen Zinsen ausleihen. Um die dazu nötigen Summen zu erreichen, würden die Gelder vieler Anleger gepoolt. Je nach Dreistigkeit des Grau-Markt-Hais werden bis zu 150 Prozent Rendite pro Jahr versprochen. Solche auch als „standby letters of credit“ angebotenen Geschäfte sind Betrug. Es gibt sie nicht. Ein Blick auf die auch im Handelsblatt veröffentlichten Zinssätze im Interbanken-Handel zeigt ganz im Gegenteil, dass die Zinssätze dort besonders niedrig sind. Diamanten: Sie werden mit Vorliebe in verschweißten Plastikfolien als Gewinn bringende, krisensichere Geldanlage verkauft. Gewinn bringen sie nur den unseriösen Diamantenhändlern. Denn aus der oft versprochenen kurzfristigen Rücknahme mit Gewinn der in Plastikfolien verschweißten Diamanten wird nichts. Allenfalls gibt es eine Gutschrift auf den Ankauf weiterer, noch größerer Steine, die den Verlust noch vergrößern. Wer die Folie aufreißt, verliert ohnehin sein Rückgaberecht. Dafür kann er dann von Sachverständigen erfahren, dass die Steine nahezu wertlos sind. Diamanten sind zur privaten Geldanlage ungeeignet. Als Käufer kommen nur Juweliere in Frage, die bestenfalls die Hälfte des eigenen Verkaufspreises zahlen.

Erwerbermodelle: Meist zu 100 Prozent kreditfinanzierte Eigentumswohnungen werden zu weit überhöhten Preisen verkauft. Bei besonders üblen Angeboten werden Mietgarantien abgegeben. Der Mietgarant geht später gewollt Pleite. Die Marktmiete reicht hinterher bei Weitem nicht aus, um Kreditzinsen und Tilgung zu begleichen. Häufig sind die Prognoserechnungen auch falsch, die suggerieren, Miete und Steuerersparnis würden die Kreditbelastung ausgleichen. Die Steuerersparnis resultiert anfänglich aus „weichen Kosten“ von oft 30 Prozent und mehr. Diese Nebenkosten rauben dem Anleger auch noch die Chance auf einen Verkauf mit Gewinn. Der Göttinger Anwalt Jürgen Machunsky rät, die Immobilie vorher zu besichtigen und sich über Mieten und Immobilienpreise bei Maklern vor Ort zu informieren.

Nicht börsennotierte Anleihen: „Kein Kursrisiko“, versprechen die Anbieter, verschweigen aber, dass der Inhaber wegen der fehlenden Börsennotierung keinen Käufer findet, wenn er die Anleihe verkaufen will. Da der Emittent in der Regel auch nicht börsennotiert ist, erfährt der Anleger auch nicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert oder gar die Pleite droht.

Penny Stocks: Das sind vornehmlich US-amerikanische Billigaktien, die weniger als ein oder zwei Dollar kosten. Typischerweise werben ihre deutschen Vertreiber mit sagenhaften Kursgewinnen, etwa dank neuer Erfindungen. Solche Geschichten sind wahrscheinlich gelogen. Anfängliche Kursgewinne werden am Nasdaq Bulletin Board, einem leicht manipulierbaren Telefonhandel, erzielt und haben ein Ende, wenn die aus einer Kapitalerhöhung stammenden Aktien in Deutschland verkauft wurden. Dabei verpflichtet sich der Emittent, die Titel nicht in den USA zu verkaufen, und entzieht sich somit der US-Börsenaufsicht SEC.

Vorbörsliche Aktien: Sie werden oft mit ähnlichen Legenden wie Penny Stocks verkauft. Marcel Magiera, beim Aktien-Telefonhändler Ahag für die Unternehmensbetreuung zuständig, rät: Vor dem Kauf aktuellen Handelsregisterauszug und testierte Jahresabschlüsse der Vorjahre prüfen. „Wir schauen uns den Geschäftsbetrieb vor Ort an“, ergänzt Thomas Schneible, Händler der gleichfalls außerbörsliche Aktien handelnden Valora Effekten. Wer sich für eine nicht börsennnotierte Immobilien-Aktiengesellschaft interessiert, sollte sich wie eine Bank verhalten. Ohne einen aktuellen Grundbuchauszug, der Eigentümer und bestehende Belastung ausweist, gibt es kein Geld.

Stille Beteiligungen: Unternehmensbeteiligung, deren im Prospekt beschriebene Risiken von windigen Vermittlern oft genug klein geredet werden. Dagegen weisen Beispielrechnungen hohe Steuerersparnisse (bei atypisch stillen Beteiligungen) und üppige Ausschüttungen aus. Bei betrügerischen Schneeballmodellen werden die Ausschüttungen vom frischen Geld der neuen Beteiligungszeichner bezahlt. Ob eingegangene Beteiligungen wirklich werthaltig sind, können Privatanleger ohnehin nicht nachprüfen. Von den weichen Kosten, also dem was der Konzeptionär (Anbieter) und der Vertrieb kassieren, können beide gut leben. Und sollten die Beteiligungen tatsächlich Gewinn abwerfen, kassiert sie oft genug der Initiator durch seine laufenden Gebühren vorab ab.

Warentermingeschäfte: Unseriösen Anbieter schröpfen ihre Kunden durch überhöhte Provisionen und unsinnig häufiges Kaufen und Verkaufen von Kontrakten, „churning“ genannt (siehe auch: Glossar).

Über Ihre Rechte als Anleger können Sie sich mithilfe der Aktiengesetz-Datenbank informieren.



Von Reiner Reichel, Handelsblatt

Brummer:

Glossar zum Thema Anlagebetrug

 
19.04.02 10:25
Die wichtigsten Stichworte auf einen Blick:

Anlagebetrug: Streng genommen handelt es sich um falsche Angaben in den Angebotsunterlagen zu einer Kapitalanlage (§ 264a Strafgesetzbuch – StGB). In der Praxis wird auch von Anlagebetrug gesprochen, wenn ein Anleger durch „Vorspiegelung falscher . . . oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“ (§ 263 StGB) geschädigt wird.

Churning: auch Provisionsreiterei genannt, ist das wirtschaftlich ungerechtfertigte Kaufen und Verkaufen von Wertpapieren. Unseriöse Vermögensverwalter maximieren dadurch ihre Provisionseinnahmen.

Kick-back-Vereinbarungen: sind bei unsauberen Penny-Stock- und Warentermingeschäften, die über ausländischen Börsen abgewickelt werden, öfter anzutreffen. Der ausländische Broker stellt überhöhte Provisionen in Rechnung, die er sich dann mit dem Vermittler des Geschäfts in Deutschland teilt.

Off-Shore-Zentren: Plätze, an denen die Geschäfte von Finanzdienstleistern nur in geringem Umfang reguliert und kontrolliert werden. Dort ist es beispielsweise einfach, eine Banklizenz zu bekommen.

Scalping: Aktienanleger werden „skalpiert“, indem etwa ein Händler systematisch Kaufempfehlungen für marktenge Titel verbreitet, die er selbst besitzt, damit den Kurs hochtreibt und anschließend dicke Kursgewinne beim Verkauf seiner Anteile einstreicht. Die Kurse rauschen dann zum Schaden der Anleger wieder in den Keller.

Stille Beteiligungen: werden als typische oder atypische angeboten. Wer eine typische stille Beteiligung kauft, ist nicht am Verlust der Gesellschaft beteiligt und wird im Insolvenzfall zum Gläubiger. Einem atypisch still Beteiligten werden Verluste zugerechnet. Im Insolvenzfall ist er Gesellschafter, geht also leer aus.

Weiche Kosten: sind der Teil der Anlegergelder, der vornehmlich für Vertrieb und Werbung ausgegeben wird, also überhaupt nicht investiert wird und folglich auch keine Rendite abwirft. Je höher die weichen Kosten, desto schwieriger ist es für den Anleger, Geld zu verdienen.



Von Reiner Reichel, Handelsblatt

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