Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt

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das Zentrum d.:

Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt

 
20.11.02 08:37
Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt

Fondsbesitzer sollen auf Wertzuwachs der Fonds jedes Jahr Einkommensteuer zahlen

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ham. FRANFKURT, 19. November. Die Fondsindustrie hat angesichts der angeblich entschärften Steuerpläne der Bundesregierung zu früh aufgeatmet. Denn der jüngste Kabinettsentwurf der Bundesregierung enthält gravierende Benachteiligungen des Fondsanlegers gegenüber dem Direktanleger. Deshalb fordert die Fondsbranche jetzt eine "schleunige Reparatur des verunglückten Gesetzentwurfs", der allerdings schon am heutigen Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden soll.

Das Bundesfinanzministerium hat gleichwohl angekündigt, mit der Fondsindustrie das Gespräch zu suchen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Hendricks hat am Dienstag abermals betont, es werde keine Doppelbesteuerung von Fonds geben. Die Fonds müßten realisierte Kursgewinne nicht versteuern. Auch soll für inländische Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren gelten, so daß Besitzer dieser Fonds, die einen Veräußerungsgewinn erzielen, nur den halben Gewinn pauschal mit 15 Prozent versteuern müssen. Allerdings soll der Anleger, der jahrelang Fondsanteile hält, jedes Jahr die vom Fonds innerhalb eines Jahres realisierten Kursgewinne versteuern - und zwar nicht pauschal mit dem niedrigen Steuersatz von 15 Prozent, sondern mit seinem individuellen Einkommensgrenzsteuersatz, der zuzüglich Solidaritätszuschlag 50 Prozent betragen kann. Der einzige Ausweg für den Anleger: Er verkauft künftig vor Ende des Fondsgeschäftsjahres wieder. Falls er dann einen Wertzuwachs realisiert, muß er diesen lediglich mit 15 Prozent versteuern, weil es bei inländischen Fonds keine Doppelbesteuerung geben soll.

Der im Gesetzentwurf vertretenen Auffassung zufolge ist es wegen der Gleichbehandlung der Anteilsscheininhaber von Fonds mit den Direktanlegern erforderlich, vom Fonds erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zeitnah beim Anteilsscheininhaber zu besteuern, gleich ob diese ausgeschüttet oder vom Fonds thesauriert werden. "Diese Lücke wird mit dem Gesetzentwurf geschlossen", heißt es in dem Entwurf. Und später: "Die pauschale Besteuerung (mit einem Steuersatz von 15 Prozent) ist nicht anzuwenden. Sie wäre nicht sachgerecht, da es sich bei Veräußerungsgewinnen des Fonds um Erträge aus der laufenden Geschäftstätigkeit handelt."

Tatsächlich wird der Fondsanleger durch die Besteuerung der jährlichen Wertzuwäche des Fonds mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz nicht mit dem Direktanleger gleichgestellt sondern stark benachteiligt. Dies zeigt ein Rechenbeispiel eindrucksvoll (Kasten). Die Benachteiligung wird dadurch etwas gemildert, daß der Fondsanleger in früheren Jahren gezahlte Steuern auf Veräußerungsgewinne bei inländischen Fonds angerechnet bekommt. Dies gilt allerdings nicht für ausländische Fonds. Hier findet auch bei reinen Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung, so daß auf den vollen Veräußerungsgewinn 15 Prozent Steuer zu zahlen sind. Zudem ist bisher offenbar keine Anrechnung von zuvor schon durch den Anleger gezahlter Steuer vorgesehen.

Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache

Fall 1: Der Direktanleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 150 Euro. Er zahlt 15 Prozent pauschale Steuer auf den halben Veräußerungsgewinn, also 3,75 Euro.

Fall 2: Der Fondsanleger erwirbt den Anteil eines inländischen Fonds zu 100 Euro. Der Fonds kauft dann eine Aktie zu 100 Euro. Diese Aktie wird später durch den Fonds zu 150 Euro veräußert. Verkauft der Anleger vor Ende des Fondsgeschäftsjahres, zahlt er wie in Fall 1 auf den halben Veräußerungsgewinn 15 Prozent, also 3,75 Euro. Hält er den Fondsanteil, bis das Geschäftsjahr des Fonds endet, thesauriert der Fonds den Veräußerungsgewinn. Anschließend gibt der Anleger den Fondsanteil zu 150 Euro zurück. Im Zuge der Thesaurierung muß der Anleger die Hälfte des auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinns von 50 Euro mit dem persönlichen Steuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Seine Steuerlast beträgt 10 Euro.

Fall 3: Der Aktienfonds ist im Ausland aufgelegt. Weil das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt, versteuert der Anleger bei Veräußerung vor Ende des Fondsgeschäftsjahres den vollen Veräußerungsgewinn mit 15 Prozent. Behält er seinen Fondsanteil länger, muß der Anleger den gesamten im Zuge der Thesaurierung auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinn von 50 Euro mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Im Rahmen der Thesaurierung fallen also Steuern von 20 Euro an. Da für ausländische Fonds offenbar keine Anrechnungslösung besteht, wird der Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Fondsanteils durch den Anleger erneut besteuert, und zwar nunmehr mit 15 Prozent. Für den Anleger fallen so weitere Steuern von 7,50 Euro an. Die Gesamtsteuerlast ist 27,50 Euro. (ham.)

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.11.2002, Nr. 270 / Seite 23
mod:

Ein Steuerchaos! Sind die noch ganz klar in der

 
20.11.02 10:48
Birne?

Einerseits sollen die Bürger selbst für ihr
Alter versorgen,

andererseits werden sie steuermässig bestraft und
demotiviert.

Diese Vollidioten von Bundesregierung!

Das hat Deutschland nicht verdient!

Auswandern!


Mützenmacher:

Gut, daß ich Ösi bin, dann kündige ich eben meinen

 
20.11.02 10:56
Wohnsitz und gehe nach Österreich zurück. Werde dann dort meine
Positionen verkaufen, wann ich will - da alle über ein Jahr.
Meinen Job kann ich als Selbstständiger dort genauso ausüben.
Diese Arschlöcher sehen keinen ct. von mir.

Mützenmacher


wetty:

Ein gutes hat die Misere, denn

 
20.11.02 11:02

die gesamte Macht der Bankenlobby wird sich gegen diese Regelung stemmen. Moeglicherweise kommt dadurch die komplette Besteuerung der Gewinne zu Fall.



mfg
jack303:

hab gestern alle fondssparpläne aufgelöst

 
20.11.02 11:03
uf wiedrluagn jack

Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt 858283
das Zentrum d.:

wer denkt sich sowas bloß aus?

 
20.11.02 11:13
kopfschüttel grrrrrrrr  
C.F.Gauss:

Irgendwie komme ich jetzt da nicht mit.

 
20.11.02 11:26
Wie soll man denn feststellen, wie hoch genau der Wertzuwachs denn ist über die Jahre gerechnet. Wenn ein Anleger einen Fondssparplan hat und alle Anteil erst nach 10 Jahren verkauft, dann wäre das doch gar nicht mehr möglich, die 10 Jahre alten Veräußerungsgewinne des Fonds nachzurechnen.
das Zentrum d.:

das nicht aber der Fonds versteuert sie!

 
20.11.02 11:49
und der Anleger bei verkauf noch einmal.
C.F.Gauss:

Aber es geht doch nicht um Verkauf, sondern

 
20.11.02 12:55
anscheinend muß man jedes Jahr etwas zahlen, auch wenn man nichts verkauft hat, oder?
mod:

Wäre hirnrissig, aber so sieht es anscheinend aus o. T.

 
20.11.02 12:57
C.F.Gauss:

Mal noch eine andere wichtige Sache:

 
20.11.02 13:21
Aus dem w:o-Board:

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Die Berechnungen in der Presse gestern waren daher unvollständig. Die steuerliche Belastung beträgt im Verhältins zur Höhe des SpekuGewinnes bei Aktien nicht 7,5 sondern in zahlreichen Fällen 17,5%. Und die Belastung bei Immobilien beträgt nicht 15% sondern 25%.

Dies liegt darin, dass, wie nebenbei verlautbart, die Spekulationsgewinne unter dem Progressionsvorbehalt stehen. Dies bedeutet das sich durch die SpekuGewinne die Steuerprogression bezüglich der übrigen Einkünfte erhöht.

Beispiel:

a) Einkünfte 50.000 € x Steuersatz ca. 30% = 15.000 € ESt

b) Einkünfte 50.000 €
SpekuGewinn 50.000 €
Immobilie --------
100.000 € Steuersatz ca. 40 %
Einkünfte 50.000 € x Steuersatz ca. 40% = 20.000 € ESt

Von den Einkünfte, die keine SpekuGewinne sind, sind
damit wegen des Progressionsvorgehaltes 5.000 € mehr
Steuern zu zahlen; natürlich alles ohne
Solidaritätzzuschalg und ohne Kirchensteuer

Die Steuern vom SpekuGewinn 50.000 € betragen 15 %
mithin 7.500 € plus 5.000 € zusätzlich auf die übrigen
Einkünfte ergibt insgesamt 12.500 €. Bezogen auf den
SpekuGewinn von 50.000 ergibt sich damit eine Belastung
von 25%.

Da bei Aktien wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur die Hälte des SpekuGewinnes progressions erhöhend wirkt (soweit die übrigen Regelungen so bleiben wie sie sind) ergibt sich bei entsprechender Rechnung bezogen auf den gesmaten SpekuGewinn eine Steuerbelastung von 14,5%. Inclusive Solidaritätzzuschlag und Krichensteuer beträgt damit die Gesamtbelastung 16,6%
------------------------------------------


Kann denn das sein??? Das wäre ja unglaublich!
C.F.Gauss:

Kann denn jemand etwas dazu sagen? o. T.

 
20.11.02 13:48
das Zentrum d.:

das entzieht sich meiner Kenntnis

 
20.11.02 14:31
man kann es so genau auch noch niergens nachlesen. Mir ist jedenfalls nichts bekannt.
mod:

Ich habe den Eindruck, Gauss, dass die WO-Leute

 
20.11.02 16:11
nur dahinlabern.
Offensichtlich haben die keinen Schimmer
von der ESt.
Schüler?
Vom Progressionsvorbehalt allerdings in
diesem Zusammenhang habe ich nirgendwo etwas gelesen.
Wenn dem so wäre, könnte jedoch die
effektive Steuerbelastung bedeutend höher sein.

Viele Grüsse
m.
lucy:

Lösung:Im der Jahr der Fondsglattstellung

 
20.11.02 16:21
arbeitslos melden. = Doppelt kassiern.
In Jahr danach nochmals arbeitslos melden und die Wohnung verkaufen.
nochmals doppelt kassiern`!
Ich freue mich auf mindestens 2 Jahre auf Mallorca oder ...TONGA
Danke Schröder !
C.F.Gauss:

Na, jedenfalls wird es so aussehen, daß

 
20.11.02 16:50
die staatlich geförderten Riesterrenten von diesem Verfahren ausgeschlossen werden und so die Anleger in die Zwangsriesterrente getrieben werden. Dann haben sie genau das, was sie wollten, und alle machen es freiwillig. Ich glaube inzwischen nicht mehr, daß das nur ein sinnloses Rumgeeiere ist, sondern eine gezielte Verstaatlichung des gesamten Kapitalmarktes. Nur verschleiern sie es auf diese Weise ganz geschickt.
das Zentrum d.:

wir wollen es nicht hoffen! :o( o. T.

 
20.11.02 21:55
Depothalbierer:

Ich weiß gar nicht, wieso sich die

 
20.11.02 23:25
Fondsmanager so aufregen. 90 % aller Fonds sind doch eh schlechter als der Index.
Deshalb finde ich es gut, wenn Direktanleger besser gestellt sind.
Es gibt sowieso nur ganz wenige Fonds, denen ich  noch Geld anvertrauen würde.
proxicomi:

@dzdm

 
20.11.02 23:35
dafür danken alle dem kanzler.

vor allem proletarier, welche aus tradition diese spd wählen, somit wäre ein zuwachs bei einem fonds von durchschnittlich 9%, eine nullrechnung. eine tolle altervorsorge.

ergo mit der jetzigen regierung, haben die wähler eine fahschein direkt zum sozialamt gelöst.
aber schuld, sind natürlich wie immer die anderen.



gruß
proxi
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