Zockermaus, lass den Quatsch. Du kennst die Steuergesetze; und Dividenden
sind steuerpflichtig. Kaufkurse verringern sich auch nicht durch Gewinngegenrechnung.
Nach Dividenden fallen Aktienkurse in der Regel, da dann ja Kapitalabfluss stattgefunden hat. Einen Steuerfreibetrag beantragt man nicht. Er ist jeder
natürlichen Person gegeben und kann unterteilt werden. Macht Sinn wenn man von vers. Kapitaleinkünften bei ein oder mehrern Banken Gewinne erwartet.
Bei Aktienverlustgeschäften kann man eine Jahressteuerverlustbescheinigung zum Ende des Jahres beantragen und gegen Kapitalgewinneinkünfte durch das Finanzamt
gegenrechnen lassen.
sind steuerpflichtig. Kaufkurse verringern sich auch nicht durch Gewinngegenrechnung.
Nach Dividenden fallen Aktienkurse in der Regel, da dann ja Kapitalabfluss stattgefunden hat. Einen Steuerfreibetrag beantragt man nicht. Er ist jeder
natürlichen Person gegeben und kann unterteilt werden. Macht Sinn wenn man von vers. Kapitaleinkünften bei ein oder mehrern Banken Gewinne erwartet.
Bei Aktienverlustgeschäften kann man eine Jahressteuerverlustbescheinigung zum Ende des Jahres beantragen und gegen Kapitalgewinneinkünfte durch das Finanzamt
gegenrechnen lassen.
