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DIC Asset - TopPick?

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Branicks Group A. 2,215 € +2,07% Perf. seit Threadbeginn:   -75,55%
 
2141andreas:

DIC Asset - TopPick?

9
04.05.11 22:14
Um mein Investment in DIC Asset zu begleiten eröffene ich diesen Thread - ich freue mich über interessante Beiträge zu einer Aktie die derzeit eine Buchwert von rund 16 Euro hat und für 9 Euro zu haben ist
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sard.Oristaner:

VIB hat eine Ermächtigung

 
29.06.24 12:33
Danke für den Link Roggi60

Hier ein Auszug aus deinem Link:

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die bestehende, durch die Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde für die zulässige Dauer von fünf Jahren bis zum 28. Juni 2022 befristet. Von dieser Ermächtigung ist kein Gebrauch gemacht worden. Um weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand erneut für fünf Jahre zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

        a.§
Erwerb eigener Aktien

       aa)§
Die Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zu keinem Zeitpunkt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten und zwar auch nicht zusammen mit anderen eigenen Aktien, die ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

       bb)§
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der Gesellschaft oder durch die Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre.

Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der VIB-Aktie an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und um nicht mehr als zehn Prozent unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der Gesellschaft oder bei der Einräumung von Andienungsrechten an die Aktionäre dürfen der Angebotspreis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je VIB-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der VIB-Aktie an den letzten fünf Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung des Angebots, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse, um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots oder der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10 Prozent Grenze für das Über- und Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder die Einräumung von Andienungsrechten kann weitere Bedingungen vorsehen.

Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien („Andienungsquote“) statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft („Beteiligungsquote“) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit jeweils ausgeschlossen.

       cc)§
Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch abhängige Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG sowie durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft bzw. für Rechnung von abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG erfolgen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

        b.§
Verwendung eigener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die nach vorstehender Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entweder allen Aktionären zum Erwerb anzubieten oder über die Börse zu veräußern. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die nach vorstehender Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats

aa) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Veräußerungsangebot zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor der endgültigen Festlegung des Veräußerungspreises durch den Vorstand, ermittelt auf der Basis des Durchschnitts der Schlussauktionspreise der VIB-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 30. August 2022 oder – falls dieser Wert geringer ist – zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die nach Beginn des 30. August 2022 während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind; oder

bb) gegen Sacheinlagen im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen daran anzubieten und zu übertragen; oder

cc) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen; die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung; der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG jeweils erhöht; der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Fassung der Satzung, d.h. die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung, entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung anzupassen; oder

dd) zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu verwenden, die die Gesellschaft unmittelbar oder durch ein Konzernunternehmen bereits begeben hat bzw. während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien begibt.

Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung zuvor erworbener eigener Aktien können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. b. aa), bb) bzw. dd) verwendet werden. Soweit eigene Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, ist das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen.

        c.§
Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Ermächtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand.

        d.§
Die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spätestens am 29. August 2027.

www.eqs-news.com/de/news/hauptversammlung/...s-c2a712/1617213

sard.Oristaner:

VIB kann 10% vom GK erwerben

 
29.06.24 12:39
Offiziell besitzt Branicks 69% an VIB.
VIB kann 10% vom Grundkapital erwerben... da fehlt nicht mehr viel und VIB wird mit Branicks verschmolzen so wie BBI mit VIB.

So meine Vision :)
Corvinius:

VIB / Branicks Verschmelzung

 
01.07.24 09:11
Das wird definitiv noch eine paar Jahre dauern...ab 89,90 % wird Grunderwerbssteuer fällig...da muss erst die 10 Jahresfrist abgewartet werden, bevor über eine Vollkonsolidierung gesprochen werden kann
sard.Oristaner:

NEWS - Branicks Voll auf Kurs mit Verkäufen

 
01.07.24 09:16
EQS-News: Branicks Group AG / Schlagwort(e): Immobilien Branicks Group AG: Voll auf Kurs mit Verkäufen und finanzieller Konsolidierung 01.07.2024 / 08:46 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

https://www.ariva.de/news/...-voll-auf-kurs-mit-verkufen-und-11292469
sard.Oristaner:

weitere 40 Mio. Euro Bridge-Finanzierung getilgt

 
01.07.24 09:29
Einen wesentlichen Beitrag hat der Verkauf eines Pakets von 12 Logistik-Immobilien aus dem Portfolio der VIB Vermögen AG (VIB), an der Branicks rund 69% hält, an den internationalen Logistik-Immobilienentwickler P3 Logistic Parks geleistet. Der Verkauf wurde im Juni beurkundet und heute von der VIB berichtet.

Darüber hinaus sind weitere Verkäufe in der Pipeline.

Die erfolgreiche Transaktions-Performance stützt den plangemäßen Fortschritt bei der finanziellen Konsolidierung von Branicks. So konnten zum Ende des zweiten Quartals weitere 40 Mio. Euro der Bridge-Finanzierung für die VIB-Vermögen zurückgezahlt werden, nachdem bereits im ersten Quartal 40 Mio. Euro getilgt worden waren. Gemäß dem aufgestellten und beschlossenen Restrukturierungsplan auf Basis der von unabhängigen Experten geprüften Unternehmensplanung wird der Restbetrag der Bridge-Finanzierung in Höhe von 120 Mio. Euro spätestens bis Ende 2024 abgelöst werden.

„Bereits zur Mitte des Geschäftsjahres haben wir weit über die Hälfte unseres Verkaufsziels im Commercial Portfolio für 2024 beurkundet, und unsere Verkaufs-Pipeline ist weiterhin gut gefüllt. In dem zunehmend in Gang kommenden Transaktionsmarkt sind wir ausgezeichnet unterwegs. Unsere finanzielle Konsolidierung kommt plangemäß voran. In Verbindung mit unserem bereits um die Asset-Klasse Renewables verbreiterten strategischen Fokus gewinnt die Branicks Group AG Schritt für Schritt neue Konturen und positioniert sich aktiv für die Zukunft“, kommentiert Sonja Wärntges, Vorstandsvorsitzende von Branicks.
sard.Oristaner:

Spätestens am 22.07.24

 
01.07.24 13:35
muss die Einladung zur Branicks HV bei den Aktionären sein!!!

Bin gespannt was da so alles beschlossen wird  
lerchengrund:

schon 15 % Plus seit Monatsbeginn

 
03.07.24 15:10
viel Glück weiterhin an alle Investierten!
sard.Oristaner:

Nachgelegt

 
03.07.24 15:41
Gestern war ich zu geizig. Körpchen bei 2,12 nicht bedient worden und bei 2,15 wollte ich nicht.
heute musste ich dann schon 2,21 hinlegen... was willste machen  ;-))) hätte nicht gedacht dass es heute noch läuft
lerchengrund:

schon 20% plus seit 1.7.2024

 
04.07.24 23:36
Was für ein Rebound!
lerchengrund:

heute Konsolidierung ...

 
05.07.24 15:25
... es sei denn, am späten Nachmittag ziehen die Kurse nochmal an. Das hatten wir alles schon zu genüge bei BRANICKS!
lerchengrund:

positiver Bericht im aktuellen

 
06.07.24 07:45
DER AKTIONÄR Heft 28/2024. Die aktuelle Nachrichtenlage stimme positiv. Branicks dürfte das Schlimmste hinter sich haben. Ende des Jahres soll ferner der Restbetrag der Bridge-Finanziert bezahlt werden.  
sard.Oristaner:

Zur HV

 
06.07.24 15:50
werden wir hoffentlich mehr erfahren.
Mal schaun was noch alles in der Pipeline ist  
lerchengrund:

Einladung zur nächsten HV

 
07.07.24 07:55
da hast du recht sard.Oristaner: --> da wird schon einiges aus den TOPs abzulesen sein! Ich bleibe auf jeden Fall langfristig investiert. Ich bin unter einem EUR Einstandskurs ins Investment rein. Stückzahl ist entsprechend hoch. Ist gefühlt wie ein Optionsschein. Habe weiterhin einen Blick auf die Leerverkäufer. Werde aber nicht zu viel darüber berichten, da es bei Äußerungen zu diesem Bereich immer wieder zu Korrekturen oder Löschungen des Moderators führt. Da wird entsprechender Druck von Helion in der Pipeline (gewesen) sein. Wer weiß? Allen Investierten weiterhin viel Erfolg! Die dunklen Wolken am Horizont verschwinden so langsam!  
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#3028

lerchengrund:

wo hast du das her?

 
09.07.24 14:59
das habe ich doch schon bei W:O gelesen !
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#3030

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#3031

sard.Oristaner:

News - Neuvermietung

 
19.07.24 10:17
EQS-News: Branicks Group AG: Neuvermietung im Multi-Tenant-Bürogebäude „Gate 9“ bei Stuttgart - 2024-07-19 07:00:21 - News - ARIVA.DE https://www.ariva.de/news/...nicks-group-ag-neuvermietung-im-11312255
sard.Oristaner:

Für die HV am 22.08.24

 
19.07.24 16:39
müsste am Montag die Einladung bei den Aktionären sein...

Mal schaun wer mit wieviel Stimmen dabei ist.

Welche Rolle spielt Helikon...?
Heideldoc:

VIB -HV am 14. August

 
19.07.24 18:54
Die Mann Vermögensverwaltung mit 10,74% der Aktien von VIb hat eine Sonderprüfung bei der anstehenden HV beantragt. Die Mehrheitsgesellschafterin Branicks wird mit Ihren 68,75% Aktienanteilen dieses Ansinnen zunächst ablehnen.
Allerdings wird die Mann VG anschließend sehr wahrscheinlich nach Aktienrecht Klage erheben.

Die absehbare gerichtliche Auseinandersetzung wird viel Zeit kosten und vermutlich am Ende zu einer Sonderprüfung führen.
Das Gericht läßt sich nicht durch die Figuren bei Branicks einschüchtern.

Die Sonderprüfung wird sehr wahrscheinlich zu dem augenfälligen Ergebnis kommen, dass die Branicks die VIB als Finanzier Ihrer
üppigen Schulden missbraucht hat. Dann haben die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei VIB vermutlich ein dickes Problem.  




sard.Oristaner:

Wegen VIB

 
19.07.24 20:38
Mache ich mir keine Sorgen, werden die etwas tun was nicht wasserdicht ist...?
Heideldoc:

Wertverfall von VIB -Aktienpaket

 
20.07.24 08:09
Das Aktienpaket an VIB von 68,75% hat aktuell einen Wert von 188.-Millionen. Der verlängerte Kredit aus dem Starug-Verfahren beläuft sich auf 225.-Mill. Die VIB-Aktien sind als Sicherheit nicht mehr ausreichend. Man hat hier eine Unterdeckung.
Ab welchem Kurs dürfen die Banken die Sicherheit verwerten ?
Bin auf den Fragenkatalog der Mann Vermögensverwaltung bei der HV gespannt ?
Ist sonderbar, dass die Mann- Vermögensverwaltung keinen Sitz im Aufsichtsrat bekommen soll ?
Roggi60:

Wertverfall

 
20.07.24 11:18
Dem stehen aber 300 Mio Einnahmen aus den Verkäufen gegenüber.  Sollte mich doch arg wundern, wenn damit nicht irgendwelche Schulden aus dem StaruG getilgt werden/worden sind. Also das meiste wieder im Lot.

Also abwarten, wie die Schlammschlacht auf der HV der VIB ausgeht.  
Roggi60:

Neuvermietungen

 
26.07.24 09:18
rzwodzwo:

Liebe Feierabendbörsianer

 
26.07.24 12:22

die ganze Welt fragt sich:

Wo bleiben die BRGRP-Meldungen über LUKRATIVE GewerbeImmoVerkäufe an externe Käufer (nicht Tochterabhängiges Geldverschieben) im mittleren dreistelligen Eurobereich?

VG rzwodzwo


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