”das sagt meine googleki dazu."Leerverkäufe müssen der BaFin gemeldet werden, sobald eine
Netto-Leerverkaufsposition in Aktien eines Unternehmens von 0,2 % des ausgegebenen Aktienkapitals erreicht, überschritten oder unterschritten wird. Die Meldepflicht entsteht also durch den Verkauf, der zu einer entsprechenden Position führt, nicht allein durch das Leihen der Aktien."
Allerdings ist meine ki zur Zeit sehr launisch. Morgen erzählt sie mir wieder was anderes.
Dazu musst Du keine KI befragen, sondern kannst Dich in der EU-Leerverkaufsordnung 236/2012 im Originaltext, der auch für alle anderen europäischen Finanzbehörden gilt, schlau machen.