man - per Glaskugel - bereits im Februar, als der DAX bei 13.500 stand, den Text und Chart unten (erschienen in der heutigen FAZ) zu lesen bekommen hätte und gefragt worden wäre, wie hoch der DAX angesichts solcher (Horror-)Meldung wohl notieren würde?
Also ich hätte auf DAX 6.500 getippt....
Der DAX steht jedoch - oh Wunder - bei 13.150.
FAZIT: Entweder stimmt mit meinem Gefühl etwas nicht, oder mit dem DAX stimmt etwas nicht. ;-)
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www.faz.net/aktuell/politik/inland/...-dezember-17099945.html
Neuer Corona-Lockdown : Diese Regeln gelten ab Mittwoch
In Deutschland wird das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch an bis zum 10. Januar heruntergefahren werden, um die Ausbreitung des Coronavirus noch stärker einzudämmen. Vorerst sollen die neuen Regeln laut Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder bis zum 10. Januar gelten. Am 5. Januar will die Runde beraten, wie danach verfahren werden soll. Folgende Schritte wurden vereinbart:
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von anderen Produkten als Lebensmitteln in Supermärkten kann eingeschränkt werden.
Kinder sollen von Mittwoch an „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Die Schulen werden geschlossen, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. In Kindertagesstätten wird genauso verfahren.
Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.
Private Zusammenkünfte werden auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie....
(Verkleinert auf 57%)

