Liebe Leute, mir geht es nicht um das Auf und Ab
der Aktie, um den Spinner Sommer oder irgendwelche
Herabstufungen.
Aktueller Anlaß ist die angekündigte "Bestrafung" der
Kunden, die ihr Bankkonto nicht dem willkürlichen Zugriff der
"Wenn-Sie-Einwände-haben-ist-niemand-zuständig"-Maschinerie
öffnen.
Wir können hier viel über die dreisten Abzockermethoden der
Telekom schimpfen; alleine - die Manager dort juckt das wenig.
Aber mit dem geballten Wissen der intelligenten Ariva-Gemeinde
müßte es doch möglich sein, irgendeine Abwehrstrategie zu
entwickeln.
Auf welcher Rechtsgrundlage z.B. soll es möglich sein, einen
Rechnungsposten zu erheben, dafür daß man fristgerecht per
Überweisung seine Rechnung bezahlt?
Wenn das durchgeht, dann können ja in Zukunft Klempner
und Weinhändler oder auch die Polizei bei Geldstrafen
einen Extra-Posten auf die Rechnung aufschlagen, wenn man
denen nicht Zugriff auf sein Konto gewährt.
Ich dachte bisher immer, es gehöre zu meinen Bürgerrechten
in Deutschland, selber zu entscheiden, wem ich eine Einzugsermächtigung
erteile, ohne deshalb finanzielle Nachteile zu haben.
Also, Telekom-Vorgeschädigte, Rechtskenner, Freiheitsliebende
was meint Ihr?
Bekommen wir es hin, die neueste Unverschämtheit der Telekom
zum Rohrkrepierer werden zu lassen?
Gruß
baanbruch