Der Deutschen Telekom droht massive Sammelklage

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ReneWC:

Der Deutschen Telekom droht massive Sammelklage

 
19.04.03 14:03

Hallo. Wen es interessiert: das bekam ich per Fax


Pressemeldung

Der Deutschen Telekom droht massive Sammelklage

Verjährungsfrist läuft am 28.52003 aus

Darmstadt, 11 4 2003 Gegenuber fuhrenden Telekom-VerantwortlIchen Ist der Verdacht auf
Emlsslonsbetrug erhoben worden Bestatlgt sich dleser Verdacht, kennen Tausende von
KleInanlegern auf Entschadlgung hoffen
Die Vorwurfe wurden u a von dem ARD Polltlkmagazm REPORT Insbesondere gegen den fruheren Telekom-Chef Ron Sommer aufgestellt, aber auch gegen die ubrlgen Vorstande der Deutschen Telekom, die AufsIchtsrate und den maßgebllchen Großaktlonar der Deutschen Telekom, den Bund (Quelle u a www swr de/presse/archlv/2003/02/03/2527)

Worum geht es dabei?

In der Report-Sendung am 3 Februar 2003, 21 Uhr, spricht der Borsenexperte Prof Wolfgang Gerke, Mitglied der Borsensachverstandlgenkommlsslon, den Verdacht aus, die 3 Emlsslon der Deutschen Telekom Im Mal 2000 hatte so nicht durchgefuhrt werden durfen Anleger seien bewusst nicht ausreichend uber die Lage des Unternehmens aufgeklart worden

Auch die Frankfurter AllgemeIne Zelturig vom 24 02 2003 berichtet, dass dem Vorstand der Deutschen Telekom AG bereits 1999 bekannt war, dass der aktuelle AHlenkurs des Unternehmens nicht durch die voraussIchtlIche Geschaftsentwlcklung gedeckt war

TatsachlIch verkaufte der Bund rund 230 MIO Telekorn-AktIen aus dem Bestand der KredItanstalt fur WIederaufbau und erzlelte damlt ca 15 Mllllarden Euro Der Kurs hat seltdem um ca 85 % nachgegeben

Wurde sich herausstellen, dass zum 3 Borsengang falsche Angaben gemacht worden sind, konnte ein Anspruch der Aktlonare unter dem GesIchtspunkt der Prospekthaftung gegeben sein AllerdIngs unterllegen die Anspruche auf Schadensersatz der Verjahrurig, die spatestens am 28.052003 eIntrItt

Um Kosten- und Mlsserfolgsrlslken eInes solchen Prozesses zu mlmmleren, hat sich die "InteressengemeInschaft Telekomgeschadlgter" rund um Inltlator Hans Hemmerlch aus Darmstadt gebildet Diese WIII Im Rahmen eIner Sammelklage die Auszahlung der Differenz zwischen AusgabepreIs und aktuellem Wert der T-Aulen an die In der InteressengemeInschaft organlslerten KleInanleger errelchen und dabel auch die RechtsschutzversIcherungen der KleInanleger In die Pflicht nehmen

Nahere InformatIonen hlerzu sind unter www sammelklageverfahren de erhaltllch AllerdIngs
kennen sich ausschlleßllch T-AktIenbesItzer, die Ihre AMlen Im Rahmen des 3 Borsengangs
Mitte 2000 erworben haben, an der Inltlatlve betellIgen Wer diese Aktien bereits wleder
verkauft hat, darf dennoch auf die Differenz aus dem personllchen VerkaufspreIs und dem
Emlsslonskurs hoffen

HInwels Dies Ist keine Werbung, sondern elne einmaliae InformatIon I Pressemeldung der
InteressengemeInschaft Telekomgeschadlgter Sie werden keine welteren
NachrIchten von dleser Stelle erhalten Sie brauchen sich nlrgendwo ein- oder
auszutragen


Bis dann, und allen ein schönes und gesegnetes Osterfest.
René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE

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ReneWC:

ach so

 
19.04.03 14:06
ein dickes sorry für die "rechtschreibung", aber meine ocr ist nicht so prall.

René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
ReneWC:

up

 
24.04.03 13:32
René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
os-trader:

Hi

 
24.04.03 13:46
habe mich schon informiert. Wenn mehr als 200 Leute mitmachen sind die Kosten so gering, dass man nur noch gewinnen kann.

Habe mal an einer Sammleklage gegen 3Com mitgemacht und ein paar tausend Euro kassiert.

Es lohnt sich...
ReneWC:

ich wünsche den von der telekom

 
24.04.03 13:53
einfach nur so ein richtiges "auf die schnauze fallen". dieser laden stinkt mir so sehr ... ich begreife noch heute nicht, wie die sich über wasser halten können. schlechter service, überteuerte produkte - aber irgendwie ist man abhängig.

der knaller: ich kenne ein paar leute, die wurden vom "t" ausgebildet. jetzt sitzen die typen für ein jahr zu hause, bekommen 1700 euro pro monat und wissen nicht wohin mit ihrer zeit = dienst auf abruf ... da kann ich nur mit der stirn auf die tischkante knallen. und der klein(e)aktionär bezahlt es, mit seinem sauer verdienten geld.

René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
ReneWC:

Telekom-Sammelklage -Rechtschutzversicherungen

 
22.05.03 19:16
meine ocr ist immer noch net so doll, aber es sollte gehen.

folgendes lag auf meinem fax:

Anmeldeschluss für die Sammelklage Samstag, 24.52003, 12:00 Uhr
Berlin, 22.52003. Kleinanleger können ihre Prospekthaftungsklage gegen die Deutsche
Telekom nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mithvoch von ihrer
Rechtsschutzversicherung finanzieren lassen.
(gefunden u.a. auf: http://www.n-tv.del3162178.html)
NTV berichtet welter Aktlonarsschutzer erwarten nun, dass nun ebne wahre Flut von Klagen
gegen die Telekom losbrechen wird
Der BGH verurtellte die Concordla Rechtsschutzverslcherung aus Hannover dazu, die
Schadenersatzklage elnes Aktsonars gegen die Telekom ~rn Zusammenhang mit deren drittem
Borsengang Im Jahr 2000 zu flnanzleren ZahlreIche KleInanleger fuhlen sich durch die spater
um MIllIardenbetrage korrlglerten Bewertungen der Telekom-lmmoblllen getauscht
Blsher hatten die VersIcherer bei derarbgen Klagen oft auf elne Ausschlussklausel velwlesen,
die Rechtsschutz m Handelssachen verwehrt, und elne Flnanzlerung verwelgert Das sel aber
nicht zulasslg, urteilten die Richter (AZ IV ZR 327/02)
Das hochstrlchterllche Urteil hat große Bedeutung fur alle Anleger, die borsennotlerte Unter-nehmen
wegen vermelntllch falscher InformatIonen m Ihren Borsenprospekten auf Schaden-ersatz
verklagen wollen Bel solchen AMlonarsklagen gehe es nicht um Handelsrecht, sondern
um KapItalmarktrecht
Noch bis Samstag, den 24 5 2003, 12 00 Uhr Ist es mogllch, sich der Klage der ,,lnteressen-gemelnschaft
geschadlgter T-Aktlonare” anzuschlleßen BIS dahln mussen die entsprechende

Vollmacht sowie ein ausgefullter Fragebogen der mit dem Verfahren beauftragten Rechts-anwaltskanzle1
Menzel & Amarotlco (Tel 03 61 / 67 91-115) per Fax (DW -100) vorlIegen
Nahere InformatIonen hlerzu sind unter www sammelklageverfahren de erhaltllch AllerdIngs
kennen sich ausschlleßllch T-AktIenbesItzer, die Ihre AMlen Im Rahmen des 3 Borsengangs
Mitte 2000 erworben haben, an der Inltlatlve betellIgen Wer diese Aktien bereits wleder
verkauft hat, darf dennoch auf die Differenz aus dem personllchen VerkaufspreIs und dem
Emlsslonskurs hoffen

René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
ReneWC:

Telekom-Klage - Fristverlängerung ist möglich

 
25.05.03 16:16
wieder auf meinem fax - wieder meine schlechte ocr

Telekom-Klage - Fristverlängerung ist möglich
Erfurt, 24.52003. Wie der von der ,,Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre”
mit der Klagedurchführung beauftragte Rechtsanwalt Michael Menzel von der Kanzlei
Menzel, Amarotico 8 Kollegen aus Erfurt mitteilt, gibt es für alle T-Aktionäre, die zu spät
von der am 26.52003 auslaufenden Verjährungsfrist Kenntnis erlangt haben, noch eine
Möglichkeit auf Fristverlängerung.
Nachdem der BGH In der letzten Woche die Concordla Rechtsschutzverslcherung aus
Hannover dazu verurteilt hat, die Schadenersatzklage eInes AMlonars gegen die Telekom Im
Zusammenhang mit deren drittem Borsengang Im Jahr 2000 zu flnanzleren (AZ IVZR 327/02),
Ist nun elne wahre Flut von Klagen gegen die Telekom eIngereIcht worden Dennoch kam das
Urteil fur viele verargerte KleInanleger, die sich zuvor vom KostenrIsIko abschrecken Ileßen, zu
Spat, denn am Montag, den 26 5 2003 lauft unwlderrufllch die Verjahrungsfrlst ab
Rechtsanwalt Michael Menzel, dessen Kanzle1 von der ,,InteressengemeInschaft geschadlgter
T-Aktlonare” mit der Klagedurchfuhrurig gegen die Telekom beauftragt wurde, teilte nun mit,
dass es auch fur dlejenlgen T-Aktlonare, die blsher noch keine Klage eIngereIcht hatten, elne
letzte Mogllchkelt gebe, den eIgenen Anspruch frlstwahrend anhanglg zu machen
Dazu musse der Aktlonar bis spatestens Montag, den 26 05 2003, 24 00 Uhr, ein Form-schreiben
(erhaltllch auf www sammelklageverfahren de) vorab per Fax an die ,,Offentllche
Rechtsauskunft und VergleIchsstelle Hamburg” richten Die vollstandlge Adresse lautet

öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle
Freie- und Hansestadt Hamburg
Holstenweil 6
20355 Hamburg
Fax: 040/42843-3658



Wer mochte, kann sich das Formular auch von der
"InteressengemeInschaft geschadlgter T-Aktlonare" zufaxen oder zumallen lassen
Fax:018015060530130
e-Mail: mfo@sammelklageverfahren de



René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
barrister15:

Sammelklage Telekom

 
25.05.03 17:40
An der Sammelklage kann man sich noch beteiligen über die Düsseldorfer Kanzlei Pohle Tilly (s. F.A.Z. am Sonntag vom 25.05.03 und Rheinische Post vom 24.05.03). Anfragen per Fax unter 0211 / 499130, per Faxabruf unter 0211 / 49140100 oder telefonisch unter 0211 / 5160410, auch heute). Deadline dürfte dort am Vormittag des 26.05.03 sein, da die Unterlagen noch nach Frankfurt gebracht werden müssen, denn das Gerichtsfax wird sicherlich zusammenbrechen.  
Immobilienhai:

da passiert doch eh nichts,

 
25.05.03 18:03
wenn die telekom verknackt werden sollte, zieht das eine erneute klagewelle nach sich, das der laden ist eh überschuldet und das einzige was ihm vom gang zum inso-richter bewahrt sind die verbindlichkeiten gegen gesellschafter, die in diesem fall ek-charakter kriegen. also wird die klage abgebügelt weil der laden sonst den bach runtergeht. und der daraus enstehende wirtschaftliche gesamtschaden wiegt schwerer als die interessen von so ein paar aktionären.  
ReneWC:

Kleinanleger reichen Sammelklage gegen Telekom ein

 
27.05.03 09:40

Bonn/Frankfurt/Main (dpa/lnw) - Im Auftrag von rund 1500 Kleinanlegern haben Anwälte am Montag beim Frankfurter Landgericht eine Zivilklage gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Die Kläger werfen dem Bonner Unternehmen vor, in seinem Verkaufsprospekt zum dritten Telekom-Börsengang im Mai 2000 wesentliche Risiken verschwiegen zu haben.

Sie verlangen daher ihr eingesetztes Kapital nebst Kosten zurück. Zusammen mit 1.000 weiteren Klagewilligen gehe es den Mandanten um rund 14 Millionen Euro, teilte ein Vertreter der Wiesbadener Anwaltskanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren mit.

Hintergrund der Klage ist der massive Kursverfall der zum Preis von 66,50 Euro (für Privatanleger 63,50 Euro) an den Markt gebrachten Aktie. Aktuell schwankt der Kurs um die 11 Euro. Die Anleger werfen der Telekom unter anderem vor, den wahren Immobilienwert des Unternehmens und risikoreiche Investitionen verschwiegen zu haben. Unternehmen und Bund haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Die Verjährungsfrist für die Prospekthaftung der Telekom läuft am 26. Mai ab. Bis dahin will die Wiesbadener Kanzlei weitere rund 1000 Klagen einreichen. Beim Frankfurter Landgericht liegen bereits einige Klagen weiterer Investoren vor, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts. Termin und mögliche Zusammenfassung der verschiedenen Klagen seien noch nicht absehbar.

quelle: http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=4981

René Wiggle Christ
SHOCK-WEB.DE

ReneWC:

Klagewelle rollt auf Telekom zu

 
27.05.03 09:43

Mehr als 10 000 Aktionäre fordern ihr Geld aus dem dritten Börsengang zurück

Es ist die größte Klagewelle, die jemals auf ein deutsches Unternehmen zugerollt ist. Aktionäre der Deutschen Telekom fordern ihr Geld zurück, das sie beim dritten Börsengang vor drei Jahren für den Kauf von T-Aktien investiert haben.

Berlin/Bonn - Mehr als 10 000 enttäuschte Telekom-Aktionäre haben vor dem Landgericht Frankfurt bis kurz vor Toresschluss Klage eingereicht. Nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wollen sie damit ihre Ansprüche auf Schadensersatz absichern. Die T-Aktionäre fühlen sich verschaukelt - vom größten europäischen Telekommunikationskonzern und vor allem vom Bund als Großaktionär. Dieser hatte bei dem umstrittenen Börsengang durch die erstmalige Abgabe von T-Aktien kräftig Kasse gemacht. Bei einem Ausgabepreis von 66,50 Euro (Privatanleger: 63 Euro) flossen rund 15 Mrd. Euro in die Schatulle des Bundesfinanzministers.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Kurs der T-Aktie bereits auf Talfahrt. "Für die Anleger habe praktisch keine Chance bestanden, ihre frisch erworbenen Papiere mit einem Plus zu verkaufen", sagt Jürgen Kurz von der DSW. Wer sich Mitte 2000 T-Aktien ins Depot legte, büßte bis heute 80 Prozent seines Vermögens ein. Viele Anleger haben zu spät erkannt, dass die Börse keine Einbahnstraße ist. Aktien sind ein Risikopapier - auch wenn der frühere Telekom-Chef Ron Sommer die T-Aktie oft als sicheres Rentenpapier mit fantastischen Kursperspektiven pries. Angesteckt von der Börseneuphorie ließen sich viele private Investoren durch die Aussicht auf einen schnellen Gewinn treiben.

Jetzt machen sich viele Anleger Hoffnungen darauf, dass sie noch glimpflich davon kommen und entschädigt werden. Der Börsenprospekt enthalte falsche Angaben über Immobilien des Unternehmens. Außerdem seien die Investoren nicht auf riskante Investitionen aufmerksam gemacht worden, lauteten ihre Vorwürfe.

Tausende reichten Klage ein, die Wiesbadener Anwaltskanzlei Doerr & Partner vertritt allein mehr als 5500 Kleinanleger. Mit diesem Schritt wollen sie in letzter Minute die Verjährungsfrist aushebeln, die am Montag um 24.00 Uhr auslief. Andere T-Aktionäre haben einen Schlichtungsantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle der Freien Hansestadt Hamburg (ÖRA) gestellt. Auch hier wird die Verjährungsfrist bis sechs Monate nach dem Schlichterspruch ausgesetzt.

Nicht eingegangen ist die Telekom auf die Forderung der DSW und anderen Aktionärsschützern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Angaben im Börsenprospekt seien richtig gewesen, unterstrich Vorstandschef Kai-Uwe Ricke in der vergangenen Woche. Die Klagen schadeten nur dem Ansehen der Telekom. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen - und das wird sich auch herausstellen", betonte Ricke.

Akteinexperten halten beim derzeitigen Informationsstand die Erfolgsaussichten der Klagen für äußerst gering. Aber ein Türchen wollen sich die Aktionärsschützer offen halten für den Fall, dass die Bonner Staatsanwaltschaft fündig wird. Denn die ermittelt seit längerem in Sachen Immobilienbewertung gegen die Telekom sowie gegen frühere Manager und Aufsichtsräte des Konzerns.

Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/inhalt/wirtschaft/story606563.html

René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE

ReneWC:

wer von euch klagt denn mit?

 
27.05.03 12:32
René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
ReneWC:

und es geht weiter

 
13.05.04 09:24
Pressemeldung der VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e. V.)

Telekom: Klage gegen Börsen-Zulassungsstelle

Frankfurt, 13.5.2004.

Der heutige Donnerstag scheint ein historischer Tag in
Sachen Telekom-Klage zu werden. Um IO:30 Uhr wird am Landgericht Franfurt
die erste Klage gegen die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen in Bezug
auf die Zulassung des dritten Börsengangs der Telekom im Jahr 2000
eingereicht. Vor den Augen und Ohren von Rundfunk und TV übergibt die VKK,
vertreten durch die bereits in Sachen ,,Telekornklage“ tätige Kanzlei Menzel &
Amarotico aus Erfurt, exemplarisch für zunächst ca. 75 Kläger mit einem
Streitwert von ca. 250.000,OO Euro den ersten Schriftsatz. Weitere Tranehen
sollen folgen, welche die wahrscheinlich ,,letzte Chance“ für all diejenigen
Telekom-Anleger bieten, die den Prospekthaftungstermin im Mai des letzten
Jahres verpasst hatten. Mehr Info: www.vkk-info.de.

Der VKK liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Absichten vieler T-Aktionäre stützt,
die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen zu verklagen. Es wird davon ausgegan-gen,
dass der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen, dass das Immobilienvermögen
der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt möglicherweise falsch bewertet worden
ist-zumal schon Jahre vorher bekannt war, wie die Bewertung vorgenommen wurde.
Da somit die Sorgfaltspflichten der Behörde eklatant verletzt und die Verjährungsfristen
diesbezüglich anders im Gegensatz zu der der parallel anhängigen ,,Telekornklage” noch
nicht abgelaufen seien, geht das Gutachten davon aus, dass die Zulassungsstelle für

den eingetretenen Schaden (also die Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs)
bei den Kleinaktionären zu haften hat. Das Rechtsgutachten kann von Betroffenen bei
der VKK auszugsweise via E-Mai1 angefordert werden. Die entsprechenden Klagen
können Kosten sparend streitgenossenschaftlich zusammengefasst werden, da sie sich
lediglich in Schadenshöhe und ggf. Kaufdatum unterscheiden. Eine Musterkalkulation
hierzu wurde ebenfalls von der VKK erstellt.

Die VKK erwartet nach Einreichung der ersten Tranehe ähnlich wie bei der Telekom-Klage
einen regen Kläger-Zulauf, insbesondere, da bereits die Unterstützung vieler
Rechtschutzversicherer erwirkt werden konnte. Um sich der Klage anzuschließen bzw.
sich zunächst kostenlos und unverbindlich informieren zu lassen, empfiehlt die VKK die
Kontaktaufnahme über den VKK-Fragebogen (www.vkk-info.de/verein/fragebogen.pdf).

über die VKK:
Die VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e. V.) wurde
1996 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Anlegern, die aufgrund frag-würdiger
Ereignisse am Kapitalmarkt einen Großteil Ihrer Investitionen verloren haben,
ein Forum zu bieten, um juristische Ansätze zu formulieren und ggf. Prospekthaftungs-und
andere Ansprüche zu realisieren. Die VKK recherchiert, informiert, stellt Formulare
und Kontakte zur Verfügung usw. Und sie organisiert Klagegemeinschaften, um die
Kosten für Recherche und juristische Betreuung zu minimieren und das gesammelte
Wissen mit einem gemeinsamen ,,Sprachrohr” optimal einsetzen zu können.

VKK (Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e. V.)
Telefon: 0180 / 50 60 530-546 E-km: kclntaM@vkk:info,de
Telefax: 0180 / 50 60 530-130 Internet: www.vkk-info.de




René Wiggle Christ

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