Bafin kann man unter anderem auch wegen grobe Fahrläßikgeit, verklagen. Sie haben schon am 20.01 von dem Angebot Hinweise bekommen.
Ich sehe das so, daß man eigentlich verpflichtet ist, 24h vorm ende des Angebots Stellung zu nehmen und das Angebot zurückzunehmen. Das ist im Fall Cobracrest nicht zutreffend und das könnte ein Klagepunkt sein. Denn, die Informationen wurden am 30.06 um 8 uhr veröffentlicht.
Cobracrest und CC Int. könnte man wegen falsche Aussagen, Kursmanipulation und letzendlich Betrug verklagen.
laßt und eine excel tabelle zunächst zusammenstellen, mit allen investierten, die das angebot angenommen haben, die eventuell unter passworteingabe im internet verfügbar sein sollte.
ich habe eine e-mai adresse eingerichtet unter
cobracrestklage@yahoo.de
bitte schickt mir folgende daten zu:
betreff: cobracrestklage
dann der text soll nur folgendes beinhalten(Beispiel):
Name: Mayer
Vorname: Georg
Strasse: Am Uferplatz 2
PLZ: 10000
Stadt: Berlin
Bitte keine Angabe über Aktienanzahl, Geldbeträge oder sonstige Angaben machen.
ich werde dann eine öffentliche seite vorbereiten, wir können es auch zusammen tun, auf der sich diese tabelle befindet. danach können wir uns zusammen tun und gegen cc, carlyle und bafin klagen. allein bei 5000 Personen kommen bei 20,euro/person schon 100.000 zusammen. ich hoffe, es sind aber mehr.
gruß, gabriel heuser
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