Das Problem mit den Aktienoptionen


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Nassie:

Das Problem mit den Aktienoptionen

 
18.12.02 15:44
Vorschlag mit Folgen

Die Diskussion über die korrekte Verbuchung von Aktienoptionen gibt es schon seit Jahren. Bislang ist es den Firmenchefs immer gelungen, Regeln durchzusetzen, die eine weitgehend Ergebnis schonende Erfassung ermöglichen. In Anbetracht der jüngsten Bilanzskandale zeichnet sich jetzt aber eine "fairere" Darstellung ab. Im folgenden Artikel stellen wir die geplanten Änderungen sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Unternehmensergebnisse vor.

Die Ausgabe von Optionen an Vorstände und Mitarbeiter war gerade in den Boomzeiten der Aktienmärkte beliebt. Für die Bezugsberechtigten war das - zumindest so lange die Aktienkurse stiegen - ein einträgliches Geschäft. Sie waren deshalb zu Zugeständnissen beim Gehalt bereit, was bei den Firmen zu geringeren Personalausgaben führte - ein guter Deal für beide Seiten.

Bilanzexperten beklagten aber schon seit langem, dass die Nichterfassung der ausgegebenen Optionen in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Verzerrung bei den Ergebnisausweisen darstellt. Die Kritik ist gerechtfertigt: Denn Firmen, die keine Bezugsrechte ausgeben, haben wegen der höheren Personalkosten grundsätzlich mit niedrigeren Gewinnmargen zu kämpfen.

Die bisherige Praxis

Unternehmen, die nach IAS bilanzieren, müssen Optionen derzeit überhaupt nicht erfolgswirksam erfassen. Nach US-GAAP gibt es zwei Möglichkeiten der Darstellung.

Nahezu alle Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, nutzen die Ergebnis schonende Bilanzierungsvariante nach APB 25. Demnach müssen Optionen zu ihrem inneren Wert bei der Ausgabe bilanziert werden. Der innere Wert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Aktienkurs bei der Bezugsrechtsausgabe und dem Bezugspreis für die Option. Fast ausnahmslos liegt der Bezugspreis über dem Aktienkurs. Der innere Wert liegt damit genauso wie der zu verbuchende Aufwand bei Null.

Die Alternativregelung (SFAS 123), die bislang kaum Anwendung findet, sieht die Erfassung der Optionen zu ihrem "Fair Value" vor. In den "Fair Value" fließt neben dem inneren Wert auch der Zeitwert (quasi die Chance, dass die Option zum Ausübungszeitpunkt einen inneren Wert hat) ein. Er liegt daher grundsätzlich über dem inneren Wert.

Schonfrist abgelaufen

Vor allem bei Firmen, die IAS anwenden, dürfte die "Schonfrist" bald vorbei sein. Das für die Bilanzierungsregeln zuständige International Accounting Standard Board (IASB) hat Anfang November einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass IAS-Bilanzierer künftig weitgehend identisch mit SFAS 123 buchen.

Die neue Regelung soll für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2004 gelten und Optionsprogramme erfassen, die seit dem 07. November 2002 (der Vorlage des Vorschlags des IASB) aufgelegt wurden. Die in den Boomzeiten des Aktienmarkts aufgelegten Optionsprogramme werden damit nicht mehr erfasst.

Die US-GAAP-Bilanzierer dürften von der härteren Gangart nicht verschont bleiben. Der für diese Rechnungslegung zuständige Ausschuss hat bislang schon die Bilanzierung nach SFAS 123 bevorzugt. Der Druck, APB 25 künftig nicht mehr zuzulassen, wird durch den Vorstoß des IASB erheblich steigen. Zudem gibt es Druck vom Aktienmarkt, dem unter anderem Amazon schon nachgegeben hat. Der Online-Händler will ab 2003 Aktienoptionen ergebniswirksam erfassen.

Die Auswirkungen

Werden die neuen Regeln wie geplant umgesetzt, wird das bei Unternehmen zu einer Ergebnisbelastung führen. Da die IAS-Bilanzierer derzeit nicht verpflichtet sind, Details zu Optionsplänen offen zu legen, lassen sich die Auswirkungen nur grob abschätzen. Zudem lässt sich nur schwer einschätzen, ob die Pflicht zur aufwandswirksamen Verbuchung die Firmen bei der Ausgabe von neuen Optionen bremst.

Die Analysten der HypoVereinsbank schätzen für den DAX und den EuroStoxx ein Revisionsrisiko für die Unternehmensgewinne für 2004 von lediglich 3 bis 4 Prozent. Gerade in der Technologiebranche fallen die Abweichungen aber erheblich höher aus, weil dort die Ausgabe von Optionen weitaus ausgeprägter ist. So hätte Nokia laut HypoVereinsbank in 2001 bei Anwendung der vorgesehenen Neuregelung einen um 30 Prozent geringeren Gewinn je Aktie ausgewiesen, bei SAP wären es 15,7 Prozent weniger gewesen.

Noch stärker sind die Auswirkungen bei einer erfolgswirksamen Verbuchung von Aktienoptionen in den USA. Nach Berechnungen von Merrill Lynch würden die Gewinne der S&P-500-Unternehmen in 2001 um 21 Prozent und in 2002 um 10 Prozent niedriger ausfallen. Für die im Index enthaltenen Technologietitel ergäbe sich gar ein Abschlag von 39 Prozent, für das laufende Jahr von unglaublichen 71 Prozent.

Die Aktienkurse könnten durch diese dramatischen Auswirkungen auf die Ergebnisse zumindest in Einzelfällen unter Druck kommen. Zwar ändert sich am operativen Geschäft der Firmen nichts, zwei- oder dreimal so hohe KGVs dürften von den Anlegern aber kaum akzeptiert werden.

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