Das ist unser Land:

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Das ist unser Land:

 
09.09.02 16:52

Die wesentlichen Fakten zum politischen System Deutschlands, demographische Daten zur Bevölkerung und Kennzahlen der Volkswirtschaft.




Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gegründet.

Sie ist ein demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat und gliedert sich seit 1990 in 16 Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.          
       
   Politisches System: An der Spitze des Staates steht der Bundespräsident (zurzeit Johannes Rau). Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird. An der Gesetzgebung wirken neben dem Bundestag auch die Bundesländer über den Bundesrat mit. Eine wichtige Rolle im System der Gewaltenteilung spielt zudem das Bundesverfassungsgericht, das als Hüter des Grundgesetzes gilt.

Gebiet: Deutschland hat ein Fläche von 357.022 Quadratkilometern und eine Küste von 3758 Kilometern Länge. Die Bundesrepublik grenzt an Dänemark, Polen, die Tschechische Republik, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Von der Nord- und Ostsee bis zu den Alpen im Süden gliedert sich die Bundesrepublik geografisch in das norddeutsche Tiefland, die Mittelgebirgsschwelle, das südwestdeutsche Mittelgebirgsstufenland, das süddeutsche Alpenvorland und die bayerischen Alpen.

Hauptstadt: Berlin (3.385.410 Einwohner)

Größte Städte nach Berlin: Hamburg (1.715.328 Einwohner), München (1.206.098 Einwohner), Köln (961.836 Einwohner), Frankfurt a. M. (647.136 Einwohner)

Bevölkerung: 82,183 Millionen Einwohner, davon 91 Prozent Deutsche. Zur Bevölkerung Deutschlands zählen alle Einwohner, die mit ihrer Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, also auch alle hier gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen.

Bevölkerungsdichte: Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 230,2 Einwohnern pro Quadratkilometer ein dicht besiedeltes Land. Die Vergleichszahl für die Europäische Union liegt bei 116 Einwohner pro Quadratkilometer.

Bevölkerungswachstum: 0,12 Prozent
     
   



Ausländer in Deutschland (sueddeutsche.de )
 
   
   Asylsuchende: Im Jahr 2000 beantragten in Deutschland insgesamt 78.564 Menschen Asyl. Davon kamen 27.353 aus Europa (u.a. Jugoslawien, Türkei), 9513 aus Afrika (u.a. Algerien, Kongo, Nigeria), 323 aus Amerika und Australien sowie 39.091 aus Asien (u.a. Irak, Afghanistan, Iran). Hinzu kamen 2.284 Staatenlose.

Religionen: Zwei Drittel aller Deutschen sind Christen (33,4 Prozent Katholiken, 33,4 Prozent Protestanten). Der Anteil der Muslime liegt bei 3,1 Prozent. Die restlichen rund 30 Prozent bekennen sich zu anderen Religionen oder sind bekenntnislos.

Beteiligung am Erwerbsleben: Im Jahr 2000 waren 36,6 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Das entspricht einer Beteiligungsquote am Erwerbsleben von 44,6 Prozent (männlich: 20,68 Millionen= 51,6 Prozent, weiblich: 15,92 Millionen = 37,8 Prozent).

Arbeitslosigkeit: Im Mai 2002 registrierte die Bundesanstalt für Arbeit 3,946 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Die entspricht einer Arbeitslosenquote von 9,5 Prozent. Im Jahr 2001 waren durchschnittlich 3,85 Millionen Menschen ohne Arbeit gewesen.

Sozialhilfeempfänger: In Deutschland bekommen 2,69 Millionen Menschen Sozialhilfe (Stand: 2000).

Bruttoinlandsprodukt (in jew. Preisen): 2,064 Billionen Euro

Wirtschaftswachstum: Das Wirtschaftswachstum liegt bei 0,6 Prozent - der schwächste Wert seit der deutschen Einheit.

Volkseinkommen: Das so genannte Volkseinkommen liegt bei 1.527 Milliarden Euro. Es umfasst das Arbeitnehmerentgelt und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen.

Hauptausfuhrländer: Wichtigste Zielländer der deutschen Exportwirtschaft sind Frankreich (11,5 Prozent), die USA (10,2 Prozent), Großbritannien (8,5 Prozent), Italien (7,5 Prozent) und die Niederlande (6,6 Prozent).

Bodenschätze: Deutschland verfügt über eine Vielzahl natürlicher Ressourcen. Dies sind die Steinkohlevorkommen des rheinisch-westfälischen Industriegebiets, des Aachener und des Saarreviers, Braunkohlenlager in der Rheinischen und in der Leipziger Bucht sowie in der Niederlausitz, Eisenerzvorkommen im Rheinischen Schiefergebirge, im Osten der Fränkischen Alb und im nördlichen Harzvorland, Erdöllager im Emsland sowie nördlich von Hannover und in Schleswig-Holstein, Erdgasvorkommen nordwestlich von Hannover, in Sachsen-Anhalt, im Oberrheinischen Tiefland und im Bayerischen Alpenvorland sowie Steinsalzlager in Niedersachsen und Bayern, Kalisalze in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und in Südbaden.

Mitgliedschaften: Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied in der EU, G-8, Nato, OECD, OSZE, UNO, WEU.

Alle Angaben – wenn nicht anders vermerkt – Stand 2001.
 
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Kanzler, Mehrheiten, Koalitionen

 
09.09.02 16:53
Mit der Bundestagswahl 2002 endet die 14. Legislaturperiode. Seit der erste Bundestag 1949 zusammen trat, haben sieben Kanzler mit verschiedenen Koalitionen die Bundesrepublik Deutschland regiert.


     

   CDU stellte vier Kanzler

Die längste Amtszeit hatte Helmut Kohl (1982 - 1998), die kürzeste Kurt Georg Kiesinger (1966 - 1969).

Vier Bundeskanzler stellte die CDU, drei die SPD. Insgesamt war die Union bis heute 36 Jahre in Regierungsverantwortung, die SPD 20 und die FDP sogar 41 Jahre.          
       
   




 
   
   SPD bekam nur zwei Mal die meisten Stimmen

In den ersten Jahren war der Bundestag von einer großen Parteienvielfalt geprägt. Von 1961 bis 1983 war der Bundestag dann ein Drei-Fraktionen-Parlament, in dem nur noch CDU/CSU, SPD und FDP vertreten waren.

1983 kamen die Grünen (später Bündnis 90/Die Grünen) hinzu, seit 1990 ist zudem die PDS im Bundestag vertreten. Stärkste politische Kraft war fast durchweg die Union. Nur 1972 und 1998 schaffte es die SPD, bei einer Bundestagswahl den größten Stimmenanteil zu erringen.

1957 gelang es der CDU/CSU, die absolute Mehrheit zu gewinnen. Trotzdem kam es wie in allen anderen Legislaturperioden zu einer Koalitionsregierung.

87 Prozent der Wählerstimmen für die Große Koalition 1966

Die größte Mehrheit einer Regierung wies die Große Koalition in den Jahren 1966 - 1969 auf. Die beteiligten Parteien CDU, CSU und SPD verfügten über eine Unterstützung von rund 87 Prozent der Wählerstimmen.
     
   




 
   
   Bei der Bundestagswahl 1998 erreichten die Regierungsparteien zusammen 47,6 Prozent der Stimmen, die Opposition 46,5 Prozent. Dank mehrerer Überhangmandate kam die rot-grüne Regierung im Bundestag auf eine Mehrheit von 345 zu 324 Sitzen.
 
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Unser Wahlsystem

 
09.09.02 16:54

Die personalisierte Verhältniswahl


 
Was es mit Erst- und Zweitstimme auf sich hat und auf welche Stimme es vor allem ankommt.


     

   Das Grundgesetz sagt über das Wahlsystem nichts aus. Es legt lediglich fest, dass das Volk seine Staatsgewalt in Wahlen ausübt und dass diese allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar sein müssen (Art. 20 Abs. 2 und Art. 38 GG).

Folglich regelt ein einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, den Modus und den Ablauf der Bundestagswahl.          
       
   Es wäre vom Parlament leicht zu ändern. Das derzeitge Wahlsystem hat sich jedoch seit den zweiten Bundestagswahlen im Jahr 1953 bewährt und seither nur kleinere Korrekturen erfahren.

Wahlberechtigt (aktiv und passiv) ist demnach jeder Deutsche über 18 Jahren. Um wählbar zu sein, muss man seit mehr als einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wahlberechtigt ist an seinem Erstwohnsitz, wer dort seit mindestens drei Monaten ansässig ist.

Insassen psychiatrischer Krankenhäuser, Bürger, die dauerhaft einen Betreuer haben, sowie rechtskräftig Verurteilte, denen durch richterlichen Beschluss das Wahlrecht aberkannt wurde, können von der Wahl ausgeschlossen werden.

Mischsystem zwischen Mehrheitswahl und Verhältniswahl

Das Bundeswahlgesetz legt ein Mischsystem zwischen Mehrheitswahl und Verhältniswahl fest, die so genannte personalisierte Verhältniswahl. Sie soll die Vorteile der Mehrheits- oder Personenwahl mit den Vorzügen der Verhältnis- oder Listenwahl verbinden. Mit der Erststimme wählt der Stimmberechtigte einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Dieses Direktmandat erhält der Bewerber mit den meisten Stimmen.

Die Zweitstimme gibt der Wähler für die Landesliste einer Partei in seinem Bundesland ab. In jedem Bundesland wird dabei ein festgelegter Teil der 598 Mandate des Bundestages vergeben. Diese Sitze werden nun zwischen den Parteien aufgeteilt.

Die Hälfte geht an die Direktkandidaten

Entscheidend für die Verteilung der Mandate ist die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Mit dem so genannten Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt der Bundeswahlleiter, wie viele Mandate einer Partei in den einzelnen Bundesländern gemäß ihres Zweitstimmenanteils zustehen. Berücksichtigung finden dabei nur Parteien, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen konnten oder mindestens drei Direktmandate errungen haben.

Die jeder Partei zugeteilten Sitze werden zunächst mit den Gewinnern der Direktmandate besetzt. Die übrigen Sitze erhalten der Reihenfolge nach die ersten Bewerber auf den Landeslisten der Parteien. Von den insgesamt 598 Sitzen in neuen Bundestag geht auf diese Weise die Hälfte an die Direktkandidaten in den 299 Wahlkreisen. Die restlichen 299 Mandate erhalten Bewerber der Landeslisten.

Überhangmandate bleiben erhalten

Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Direktmandate mehr Sitze gewinnt als ihr laut dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen.

Überhangmandate bleiben der betreffenden Partei uneingeschränkt erhalten, die anderen Parteien bekommen dafür keinen Ausgleich. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich entsprechend um die Zahl der Überhangmandate. Ein Ausgleich der Überhangmandate über Landesgrenzen hinweg findet nicht statt.

Entsprechend entstehen durch Überhangmandate Vorteile für Parteien, die viele Direktmandate erringen können, erfahrungsgemäß die großen Volksparteien CDU/CSU und SPD.

Eigenheit wird von den Parteien genutzt

Vor allem Union und FDP nutzten zu Zeiten ihrer Regierungskoalition diese Eigenheit des deutschen Wahlsystems: Auf Überhangmandate spekulierend rief die Union Wähler auf, mit der Erststimme für ihren Direktkandidaten zu votieren, die Zweitstimme aber auf die FDP-Liste abzugeben.

Damit blieb der Anteil der Mandate für die Union hoch und gleichzeitig wurde das bürgerliche Potenzial gleichzeitig für den Koalitionspartner FDP mit genutzt. Bei den Bundestagswahlen 1998 errang jedoch die SPD die größte Anzahl an Überhangmandaten.
 
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