Das grenzt an Rechtsbeugung"

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Das grenzt an Rechtsbeugung"

 
15.11.02 09:43
Von Clemens von Frentz

Schon am ersten Verhandlungstag sorgt der Prozess gegen Ex-CEO Schnabel für Ärger. Nach Auskunft eines Anwalts soll eine sichergestellte Summe von rund zwölf Millionen Euro dem Freistaat Bayern zufallen, obwohl tausende von Anlegern geschädigt wurden.

Hamburg - Am heutigen Donnerstag begann um 9 Uhr vor dem Münchner Landgericht der mit Spannung erwartete Prozess gegen Bodo Schnabel, Gründer und Ex-Vorstand der früheren Nemax-50-Firma Comroad , das heute von der Insolvenz bedroht ist und Ende September aus dem Neuen Markt verbannt wurde.

Steht in München vor Gericht: Bodo Schnabel


Dem 51-Jährigen Schnabel wird nicht nur gewerbsmäßiger Betrug, sondern auch Insiderhandel und Kursbetrug vorgeworfen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft erschwindelte er mit massiv gefälschten Bilanzen (testiert von KPMG) und Ad-Hoc-Mitteilungen fast 30 Millionen Euro für sich und seine Familie.

Einen Teil des Schnabel-Vermögens konnten die Behörden zwischenzeitlich sicherstellen. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, erließ das Amtsgericht München im April und Mai 2002 einen Arrestbeschluss gegen Bodo Schnabel, seine Frau Ingrid, die im Aufsichtsrat saß und Beihilfe geleistet haben soll, und gegen die minderjährige Tochter des Ehepaars.

Rund zwölf Millionen Euro sichergestellt

Die Bemühungen blieben nicht ohne Erfolg: Bislang konnte in der Schweiz, Deutschland und in den USA eine Gesamtsumme von rund zwölf Millionen Euro sichergestellt werden.

 
 
   
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Dieses Geld jedoch soll, wenn es nach dem Willen von Staatsanwalt Peter Noll geht, nicht den geschädigten Anleger zugute kommen, sondern dem Freistaat Bayern zufallen. In der Klageschrift wird dies mit dem Paragraphen 73 des Strafgesetzbuches (StGB) begründet, dessen erster Satz vorschreibt: "Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an."

Für Rechtsanwalt Klaus Rotter, der sich mit verschiedenen Klagen für geschädigte Anleger und einem spektakulären Erfolg gegen Infomatec  bundesweit einen Namen machte, ist diese Auslegung des Gesetzes ein "juristisches Unding".

Rotter: "Der Paragraph 73 StGB kann so nicht interpretiert werden. Schließlich heißt es dort im zweiten Satz des ersten Absatzes zur Anordnung des Verfalls: 'Dies gilt nicht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen wurde.' Und 'Verletzte' gibt es bekanntlich zu Hunderten, nämlich diejenigen Anleger, die durch das Gebaren der Schnabels sehr viel Geld verloren haben."
Slater:

Warum steht KPMG nicht

 
15.11.02 09:44
vor dem Kadi??
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