hermannb schrieb:
"Was übrigens passiert, wenn der Gewinn von VW negativ ist, und Kapital, aus dem die 11 Cent gezahlt werden könnten, nicht vorhanden, das schreibt das Gesetz leider nicht. Also alles theoretischer Nonsens, würde ich sagen. Im Zahlenwert sowieso."
Doch, das ist geregelt. Wenn das Geld fehlt, dann muß das Unternehmen die Mindestdividende in den Folgejahren nachzahlen. Steht doch auch so im von Jokurt zitierten Text drin.
Rechtslage:
"Der vorrangige Dividendenvorzug nach § 141 Abs. 1 AktG und § 140 Abs. 3 AktG ist stets kumulativ ausgestaltet. Demnach ist der Ausfall einer Vorzugsdividende nachzuzahlen, es sei denn, die Vorzugsaktionäre stimmen einem Verzicht zu."
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__141.html
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__140.html
"Was übrigens passiert, wenn der Gewinn von VW negativ ist, und Kapital, aus dem die 11 Cent gezahlt werden könnten, nicht vorhanden, das schreibt das Gesetz leider nicht. Also alles theoretischer Nonsens, würde ich sagen. Im Zahlenwert sowieso."
Doch, das ist geregelt. Wenn das Geld fehlt, dann muß das Unternehmen die Mindestdividende in den Folgejahren nachzahlen. Steht doch auch so im von Jokurt zitierten Text drin.
Rechtslage:
"Der vorrangige Dividendenvorzug nach § 141 Abs. 1 AktG und § 140 Abs. 3 AktG ist stets kumulativ ausgestaltet. Demnach ist der Ausfall einer Vorzugsdividende nachzuzahlen, es sei denn, die Vorzugsaktionäre stimmen einem Verzicht zu."
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__141.html
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__140.html
Werbung
