Du hast einen, nicht ganz irrelevanten Punkt nicht erwähnt:
Es gibt neben dem allgemeinen Zwang, Mitglied einer KV zu sein, auch den Zwang, einen Mindestbeitrag zu zahlen.
Wenn du in die - wahrscheinlich nicht besonders seltene - Situation gelangst, als Angestellter erst deine Arbeit zu verlieren, dann ALG beziehst und - aus welchem Grund auch immer - am Ende der Bezugsdauer noch keine neue Anstellung gefunden zu haben, dann musst du weiter den sog. Mindest-Pflichtbeitrag zahlen, der mittlerweile bei über 230 EUR pro Monat liegt.
Dabei fragt keiner, woher du das Geld bekommst - wenn du nicht bezahlst, dann wird dein Konto geplündert und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
So viel zum Thema "Sozial-"Versicherung.
Wenn du aber als Flüchtling kommst, dann erhälst du alles ohne Gegenleistung.
Und wenn du dich als Flüchtling erkenntlich und dankbar zeigen willst, dann darfst du in der Regel trotzdem in D nicht arbeiten. Absurdes Deutschland!
Es gibt neben dem allgemeinen Zwang, Mitglied einer KV zu sein, auch den Zwang, einen Mindestbeitrag zu zahlen.
Wenn du in die - wahrscheinlich nicht besonders seltene - Situation gelangst, als Angestellter erst deine Arbeit zu verlieren, dann ALG beziehst und - aus welchem Grund auch immer - am Ende der Bezugsdauer noch keine neue Anstellung gefunden zu haben, dann musst du weiter den sog. Mindest-Pflichtbeitrag zahlen, der mittlerweile bei über 230 EUR pro Monat liegt.
Dabei fragt keiner, woher du das Geld bekommst - wenn du nicht bezahlst, dann wird dein Konto geplündert und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
So viel zum Thema "Sozial-"Versicherung.
Wenn du aber als Flüchtling kommst, dann erhälst du alles ohne Gegenleistung.
Und wenn du dich als Flüchtling erkenntlich und dankbar zeigen willst, dann darfst du in der Regel trotzdem in D nicht arbeiten. Absurdes Deutschland!