besser aussehen lässt?
Ich glaube einfach solche meldungen und ähnliche verderben den ruf der telekom.
Ich glaube auch nicht das die presse dieses aufbauscht!Oder?
Gruss Mio.
Telekom: Erneute Klagen gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde
Mittwoch, den
25.04.01 10:05
aus dem Bereich Telcos
Die Deutsche Telekom will offenbar - mit Gewalt - das Rad der Geschichte zurückdrehen. Wieder einmal geht es um die sogenannte letzte Meile zum Endverbraucher. Hier sieht sich die Telekom, durch Entscheidungen der Regulierungsbehörde (RegTP), auf ihrem ureigensten Territorium bedroht. Mit mittlerweile zwei Klagen will man sich gegen eine Entscheidung der RegTP vom Sommer 1997 wehren, wonach das frühere Monopol-Unternehmen neuen Wettbewerbern wie Mannesmann Arcor oder NetCologne einen direkten Zugang zu den Anschlussleitungen der Teilnehmer gewähren muss.
Mittlerweile sind die Klagen bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen, welches am heutigen Mittwoch über die Frage verhandelt, unter welchen Voraussetzungen die Telekom ihren Konkurrenten Zugriff auf ihre Anschlussleitungen bei den Telefonkunden ermöglichen muss. Dies will man unter allen Umständen verhindern und den Zugriff der Konkurrenz nur über zusätzliche technische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung der RegTP dagegen sieht vor, dass den Wettbewerbern ein direkter und entbündelter Zugang zu den Anschlussleitungen in Ortsnetzen der Telekom zu gewähren ist. Alle Vorinstanzen, so das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, waren gleicher Meinung wie die RegTP. Dies wurde von der Telekom jedoch nicht akzeptiert, daher zog man vor das Bundesverwaltungsgericht.
Vor Gericht hat die Telekom stets argumentiert, zusätzliche technische Einrichtungen seien notwendig, um die Kapazitäten der Leitungen zu erweitern und einer Überlastung vorzubeugen. Die Konkurrenz befürchtet, dass sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen der Telekom, die Nutzung der Leitungen erheblich verteuern könnte.
Kommentar:
Die Telekom kämpft weiter mit Zähnen und Klauen gegen der Verlust ihrer letzten Vormachtstellung. Dabei wird sich einfach über gesetzliche Vorgaben hinweggesetzt, um die sprudelnde Geldquelle Ortsbereich nicht mit anderen teilen zu müssen. Denn darum allein geht es dem rosa Riesen, um den schnöden Mammon. Alles andere sind nur geschickt verpackte Lügen, die einzig und allein die eigene Vormachtstellung sichern sollen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Richter dies klar erkennen und den Machenschaften der Telekom, endlich einen Riegel vorschieben. Andernfalls wäre der, ohnehin schleppend anlaufende, Wettbewerb im Ortsbereich, vielerorts nicht mehr vorhanden und die Telekom könnte die Preise frei nach Lust und Laune diktieren und gestalten.
(rsi)
Ich glaube einfach solche meldungen und ähnliche verderben den ruf der telekom.
Ich glaube auch nicht das die presse dieses aufbauscht!Oder?
Gruss Mio.
Telekom: Erneute Klagen gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde
Mittwoch, den
25.04.01 10:05
aus dem Bereich Telcos
Die Deutsche Telekom will offenbar - mit Gewalt - das Rad der Geschichte zurückdrehen. Wieder einmal geht es um die sogenannte letzte Meile zum Endverbraucher. Hier sieht sich die Telekom, durch Entscheidungen der Regulierungsbehörde (RegTP), auf ihrem ureigensten Territorium bedroht. Mit mittlerweile zwei Klagen will man sich gegen eine Entscheidung der RegTP vom Sommer 1997 wehren, wonach das frühere Monopol-Unternehmen neuen Wettbewerbern wie Mannesmann Arcor oder NetCologne einen direkten Zugang zu den Anschlussleitungen der Teilnehmer gewähren muss.
Mittlerweile sind die Klagen bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen, welches am heutigen Mittwoch über die Frage verhandelt, unter welchen Voraussetzungen die Telekom ihren Konkurrenten Zugriff auf ihre Anschlussleitungen bei den Telefonkunden ermöglichen muss. Dies will man unter allen Umständen verhindern und den Zugriff der Konkurrenz nur über zusätzliche technische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung der RegTP dagegen sieht vor, dass den Wettbewerbern ein direkter und entbündelter Zugang zu den Anschlussleitungen in Ortsnetzen der Telekom zu gewähren ist. Alle Vorinstanzen, so das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, waren gleicher Meinung wie die RegTP. Dies wurde von der Telekom jedoch nicht akzeptiert, daher zog man vor das Bundesverwaltungsgericht.
Vor Gericht hat die Telekom stets argumentiert, zusätzliche technische Einrichtungen seien notwendig, um die Kapazitäten der Leitungen zu erweitern und einer Überlastung vorzubeugen. Die Konkurrenz befürchtet, dass sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen der Telekom, die Nutzung der Leitungen erheblich verteuern könnte.
Kommentar:
Die Telekom kämpft weiter mit Zähnen und Klauen gegen der Verlust ihrer letzten Vormachtstellung. Dabei wird sich einfach über gesetzliche Vorgaben hinweggesetzt, um die sprudelnde Geldquelle Ortsbereich nicht mit anderen teilen zu müssen. Denn darum allein geht es dem rosa Riesen, um den schnöden Mammon. Alles andere sind nur geschickt verpackte Lügen, die einzig und allein die eigene Vormachtstellung sichern sollen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Richter dies klar erkennen und den Machenschaften der Telekom, endlich einen Riegel vorschieben. Andernfalls wäre der, ohnehin schleppend anlaufende, Wettbewerb im Ortsbereich, vielerorts nicht mehr vorhanden und die Telekom könnte die Preise frei nach Lust und Laune diktieren und gestalten.
(rsi)