www.boardpost.net/forum/index.php?board=8.0Zitat Dmdmd1:
Gemäß CBA09 IHub Post
#503000:
"
CBA09 Samstag, 01/06/18 10:07:23 AM
Betreff: Hotmeat Post# 50284545
Beitrag Nr. von 505200200
Hinweis: Basierend auf Ihren Erfahrungen, falls zutreffend, was ist Ihre Meinung zu den folgenden...........................................................................................................................
1) Regelt die GSA ALLE zukünftigen Ausschüttungen von Safe Harbor-Geldern (nur) an unsere "Marker" oder wird sie auf die Eigentumsrechte der verschiedenen Klassen, d.h. Preferred und Common, vor dem Konkurs zurückgreifen?
Kommentar:
Die "Safe Harbor"-Regeln innerhalb des Konkursrechts regeln den Schutz von "ALLEN" Ausschüttungen von Safe Harbor-Gütern.
Unsere Situation - Zurückbehaltene Vermögenswerte (die dort sein werden) innerhalb von SPE/Trust sind in Form von Residualbeteiligungen über Zertifikate, die von Tochtergesellschaften der WMI (Muttergesellschaft) gehalten werden. Safe Harbor-Regeln schützen diese Vermögenswerte vor dem Konkurs. Das Gericht oder der Nachlass haben keine Vermeidungs- / Rückforderungsbefugnis. Tatsache - Das Gericht wird die Übertragung dieser Vermögenswerte auf den rechtmäßigen Zertifikatsinhaber sicherstellen / schützen.
Ich behaupte, dass WMI die Muttergesellschaft ist und ein Sicherungsrecht an ihren Tochtergesellschaften hat, die wiederum ein Sicherungsrecht über Inhaber von Sicherheitszertifikaten von SPE/Trust Restzertifikaten haben, werden den Wert dieser Safe-Harbor-Anlagen ernten. Schließlich erhalten die Legacy-Inhaber (Escrow-Inhaber) von WMI die sogenannten Retained Assets. Und, ja, sie werden da sein.
2) Kann eine andere Partei (FDIC, DTC usw.) als die WMILT Barausschüttungen direkt an unsere "Marker" für Safe Harbor-Gelder vornehmen, die außerhalb des Konkursverfahrens gehalten werden?
Kommentar:
Ja, es wird sehr wahrscheinlich passieren. Begründung: Die Residualzertifikate sind Wertpapiere.
3) Besitzt WMIH als reorganisierte WMI ein anderes Vermögen bzw. eine andere Beteiligung als das, das während des Sanierungsprozesses übertragen wurde (d.h. WMMRC und 100% Eigenkapital in WMIIC) und das in der GSA???? klar angegeben ist?
Kommentar:
Ja, die Vermögenswerte, falls vorhanden, die nach dem Stichtag eines Pooling & Service Agreement übertragen wurden. Sie würden nicht als Safe Harbor Assets geschützt.
4) Ist die WMILT der einzige und rechtmäßige "Erbe" und Schiedsrichter des gesamten Nachlasses der Schuldner (WMI + WMIIC),..ohne Ausnahme????
Kommentar:
Das Gericht hat die letztendliche Zuständigkeit. “
Zitatende
MfG.L;)
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