"Handelblatt": Call-by-Call im Ortsnetz kommt
Berlin (vwd) - Wie bei Ferngesprächen können die Kunden demnächst auch
einzelne Ortsgespräche ohne Voranmeldung über Konkurrenten der Deutschen
Telekom AG führen. Die entsprechende EU-Richtlinie will jetzt auch die
Bundesregierung bis Dezember 2002 umsetzen und das Telekommunikationsgesetz
entsprechend ändern. Das sagte Horst Ehrnsperger, der für Telekommunikation
zuständige Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium dem "Handelsblatt"
(Donnerstagausgabe).
Call-by-Call im Ortsnetz war zunächst auf heftigen Widerstand von
Bundesfinanzminister Hans Eichel gestoßen. Wie es in seinem Umfeld heißt,
wollte er die Telekom vor zusätzlicher Konkurrenz schützen. Der für den
Telekommunikationsmarkt zuständige Wirtschaftsminister Werner Müller wollte
einen Streit mit der EU-Kommission vermeiden. Wettbewerbskommissar Mario
Monti hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung
eingeleitet, und droht, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland
zu klagen.
Dort hätte die Regierung schlechte Aussichten auf Erfolg gehabt, da die
EU-Regeln verbindlich für die Mitgliedsstaaten sind und in allen Ländern,
außer in Griechenland und Deutschland, umgesetzt wurden. Dabei hat
Call-by-Call im Ortsnetz hierzulande nur wenige Freunde. Telekom-Regulierer
Matthias Kurth ist skeptisch, ob ein weiterer Preiskampf tatsächlich zu mehr
Wettbewerb führen wird, wie es die EU-Kommission erreichen will.
Unter dem Preiskampf würden vor allem die Stadtnetzbetreiber und die
Anbieter von schnellen Internetzugängen per DSL-Technik, wie die QSC AG,
leiden. Sie bauen seit 1998 eigene Netze auf und mieten sich die letzte
Meile von der Telekom. Diese Bedenken hat das Wirtschaftsministerium
aufgegriffen. Der nachgebesserte Gesetzentwurf verlangt von
Call-by-Call-Anbietern ausreichende Infrastruktur. Außerdem kann die
Regulierungsbehörde Call-by-Call aussetzen, solange dies technische Probleme
bereitet. Der entsprechende technische Arbeitskreis hat solche bereits
geltend gemacht.
vwd/12/27.3.2002/hab
