Die Bundesregierung will Bilanzskandale künftig mit einer Bilanzpolizei bekämpfen. Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) stellten in Berlin einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Er sieht vor, dass ein von der Wirtschaft anerkanntes Gremium stichprobenartig oder auf Verdacht Bilanzen prüfen soll. Verweigert das Unternehmen die Zusammenarbeit, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet werden.
"Das Bilanzkontrollgesetz wird den Anlegerschutz und die Unternehmensintegrität nachhaltig stärken und den deutschen Kapitalmarkt weiter nach vorne bringen", erklärte Zypries. Der Finanzminister betonte zudem die positive Wirkung einer transparenten Kontrolle für den Finanzplatz Deutschland.
Die Bundesregierung setzt bei dem so genannten Enforcement-Gremium auf die Selbstregulierung der Wirtschaft. Andernfalls werde die BaFin diese Aufgabe übernehmen. Dazu soll es jedoch nicht kommen: "Die Wirtschaft ist querbeet bereit, das Enforcement-Gremium zu unterstützen und zu finanzieren", sagte der Kapitalmarktrechtsexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Jan Wulfetange dem "Handelsblatt".
08. Dezember 2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Enforcement stärkt Anlegerschutz und Unternehmensintegrität | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Hans Eichel haben heute den Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes vorgestellt. Ziel des Bilanzkontrollgesetzes ist es, ein so genanntes "Enforcement-Verfahren" zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen einzuführen. Die Bundesregierung reagiert damit auf zahlreiche Bilanzskandale im letzten Jahr. Um das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu fördern, setzt die Bundesregierung das im Februar vorgestellte "10-Punkte-Programm zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Unternehmensintegrität" Punkt für Punkt um. "Das Bilanzkontrollgesetz wird den Anlegerschutz und die Unternehmensintegrität nachhaltig stärken und den deutschen Kapitalmarkt weiter nach vorne bringen", sagte Zypries. "Die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen steigert das Vertrauen in- und ausländischer Investoren. Eine transparente Kontrolle der Bilanzen verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland", betonte Eichel. Gegenwärtig werden Unternehmensberichte in Deutschland von Abschlussprüfern und Aufsichtsräten geprüft. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass dies nicht immer ausreicht. Deswegen soll ein neues, zweistufiges Enforcement-Verfahren eingeführt werden, das Bilanzmanipulationen präventiv entgegenwirkt. Die Neuregelung favorisiert eine Selbstregulierung der Wirtschaft. Nur dort, wo es erforderlich ist, wird der Staat hoheitlich eingreifen. Erste Stufe
Zweite Stufe
Das Enforcement-Verfahren wird von den Unternehmen finanziert, deren Unternehmensberichte überprüft werden sollen. Die öffentlichen Haushalte werden nicht belastet. Der Referentenentwurf des Bilanzkontrollgesetzes steht unter www.bmj.bund.de und www.bundesfinanzministerium.de zum Download bereit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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