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Börsenverluste beenden so manchen Traum


Beiträge: 31
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das Zentrum d.:

jetzt wird es kompliziert

 
21.03.01 13:28
aber sind das wirklich die marktentscheidenden Gründe für diese Situation?
Antworten
das Zentrum d.:

Es ist ziemlich schade, das solche hochgradig

 
22.03.01 10:08
anregenden Beiträge ohne Bewertung untergehn.  
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Bronco:

@Josua: Stimmt nur fast, da wir es mit Anlegern

 
22.03.01 10:58
zu tun haben, die unterschiedliche Mentalitäten repräsentieren. Insbesondere dürften die, die erst nach großem Verlust bei der eigenen Spekulation in die Fonds gehen, solche sein, die sich erstens selbst überschätzt hatten (daher die Einsicht, daß es andere wohl besser können) und zweitens sehr unerfahren sind (sonst würden sie es denen gleich tun, die sich durch den Ausstieg aus den Fonds ganz aus den Aktien verabschieden). D.h., es ist durchaus möglich, daß die einen erst minus 10% auf dem Zettel haben und die anderen bereits minus 50%.
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josua1123:

@Bronco

 
22.03.01 11:46
Ich hatte mich in der eile wirklich schlecht ausgedrückt.
Du hast recht,wenn beide sagen wir mit 10000Mark zum Zeitpunkt X
einsteigen,geht Typ A mit 9000M aus dem Fond,und Typ B geht mit 5000M
rein,ergibt nach Milchmädchen -4000M für den Fond.
D.h es verringert sich der Cashbestand der Fonds.
Wenn das dann tausende machen soll das nicht Marktentscheident sein?
Sicher nicht im grossen Ausmass,aber doch.  
Denn es sind nicht die Dümmsten die als erste das Schiff verlassen.

jo.
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das Zentrum d.:

Hm So gesehen kann das die Fonds schon unter

 
22.03.01 11:56
Verkaufsdruck bringen. Wenn es wirklich soviele Anleger sind, die eine derartige Vorgehensweise wählen, warum nicht. Ist dann wohl die sogenannte Spirale nach unten oder auch Teufelskreis.
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graziani31:

@007Bond: 'Tschuldigung,

 
23.03.01 15:52
daß ich jetzt erst schreibe, aber ich habe den Thread nach meiner Suche nicht mehr wieder gefunden... :-(

So, nun also die Info, die ich Dir geben wollte.
Es gibt tatsächlich ein laufendes Verfahren wegen der Spekulationssteuer. Die Fakten:

Spekulationsgewinne verfassungsgemäß? +++

Derzeit läuft ein Verfahren beim Bundesfinanzhof bezüglich der
Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Aktienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr. Mit einem Urteil ist aber erst gegen Ende 2001 zu rechnen. Bis zur Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen kann man derartige Erträge unter Vorbehalt versteuern. Dazu genügt ein Hinweis in der Steuererklärung. Etwa in der Form: "Die Steuererklärung ergeht hinsichtlich der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vorläufig unter Hinweis auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. BFH 9R62/99)." Fällt
die Spekulationsfrist, werden zu viel gezahlte Steuern erstattet. Wird
der Vorbehalt nicht anerkannt, kann man gegen den Steuerbescheid
Beschwerde einlegen.

Http://www.bundesfinanzhof.de

Gruß

graziani
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