PD0WZCSeltsam, wie wenig das Geschäftsverhältnis zum Emittenten hier ein Rolle spielt. Da werden Parameter während der Laufzeit vom OS einfach verändert, und wenig Interesse, oder dann Kommentare, die sich nicht die Mühe gemacht haben, sich den Fall anzusehen (@neuäh).
@ita786 : Die Erläuterungen Deines Emittenten sind doch nicht schlüssig. Habe ich ein Vertragsverhältnis mit beidseitig transparenten Regeln oder nicht? Ich komme mir vor wie vorm Drogendealer, und ich weiß, es gilt nur VORHER nur (nur 2x) ja oder nein ...
Also mit Beispiel:
Optionen bzw. Optionsscheine sind sowas wie Beförderungsverträge: Sie garantieren einen Ortswechsel von A nach B.
Optionen sind einer Transportausfallversicherung angeschlossen.
Für Optionsscheine gibt's sowas nicht.
Des Weiteren denken alle Erwerber von Optionsscheinen, Abreise- und Ankunftszeit sind garantiert.
Was nicht garantiert wird ist die Reisemethode (Flug, Bahn 1. oder 2. Klasse, Auto, LKW hinten, zu Fuß ...)
Und wenn der Emittent beim Optionsschein die Vola deutlich verändert, dann ist das übertragen auf unsere Reise einfach eine Anpassung der Reisemethode.
Wenn es dem Emittenten beliebt, darf der Reisende auch zu Fuß gehen, falls die Zeit bis zur Fälligkeit noch ausreicht.
Was passiert nun bei einem Weiterverkauf unseres erworbenen Beförderungsvertrag im Glauben an eine Flugreise? Da stellt sich kurz vor Verkauf dann raus, dass der Emittent einfach das Beförderungsmittel auf Sammeltaxi umgestellt hat. Hahaha...
Und wir sollen froh sein, dass auf dem Ticket nicht plötzlich steht "zu Fuß"...
Gibt's da keine Klagen gegen diese Banditen??