Bittere Pille für Konzerne

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Nassie:

Bittere Pille für Konzerne

 
04.08.03 20:47
Die beliebte Methode großer Konzerne, mit Verlusten von heute die Gewinne von morgen zu drücken, will der Gesetzgeber offenbar stark einschränken. Kleine und mittlere Unternehmen sollen jedoch verschont werden. Für Privatleute gibt es sogar Erleichterungen.

Berlin - So soll für Unternehmen von 2004 an die Möglichkeit eingeschränkt werden, Verluste steuersparend auf spätere Gewinnjahre vorzutragen. Das sehen Eckpunkte eines neuen Gesetzentwurfs des Bundesfinanzministeriums vor, welcher der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.


Privatleute können dagegen mit mehr Spielraum rechnen. Angeblich will Finanzminister Hans Eichel die 1999 von seinem Amtsvorgänger Oskar Lafontaine eingeführten Beschränkungen der Gewinn-Verlust-Verrechnung wie zwischen Miet- und Arbeitseinkünften wieder aufheben.

Insgesamt wolle der Fiskus damit im kommenden Jahr 864 Millionen Euro mehr einnehmen, hieß es. Im Jahr 2005 sollen es 1,6 Milliarden und in den Jahren 2006 bis 2007 jeweils rund zwei Milliarden sein. Der Bund ist daran mit 378 Millionen in diesem Jahr und 899 Millionen im Jahr 2006 beteiligt, die Länder mit 364 beziehungsweise 859 Millionen sowie die Gemeinden mit 122 und 254 Millionen Euro.

Auch Tonnagesteuer im Visier

Bund und Länder hatten sich im jüngsten steuerlichen Vermittlungsverfahren darauf verständigt, noch in diesem Jahr übrig gebliebene Einzelregelungen zu verabschieden, die 2004 in Kraft treten sollen. Allerdings ist erheblicher Widerstand der Union gegen eine verschärfte Mindestbesteuerung für Unternehmen zu erwarten, die sich durch eingeschränkte Gewinn-Verlust-Verrechnungen ergibt.

Weitere Änderungen des Entwurfs beziehen sich auf zweckwidrige Gestaltungsmöglichkeiten in der Seeschifffahrt bei der so genannten Tonnagesteuer und im Außensteuerrecht. In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wird die "Gesellschafter-Fremdfinanzierung" europarechtskonform geregelt.

Einschränkung auf die Hälfte

Laut Entwurf soll der Verlustvortrag auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte beschränkt werden. Allerdings können bis zum Betrag von 100.000 Euro im Jahr Verluste unbeschränkt vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Für zusammen veranlagte Ehegatten beträgt dieser Sockelbetrag 200.000 Euro. Die Regelung soll auch für Körperschaft- und Gewerbesteuern gelten. Dadurch "bleiben insbesondere kleine und mittelständische Gewerbebetriebe und Existenzgründer von der Begrenzung des Verlustabzugs ausgenommen", heißt es in dem Entwurf.

Die Streckung des Verlustvortrags soll verhindern, dass die von den Unternehmen aufgebaute Bugwelle an Verlusten in einzelnen Jahren zu riesigen Einnahmeverlusten für die staatlichen Haushalte führt.
Nassie:

Ringen um Gewerbesteuer geht weiter

 
04.08.03 20:53
Kompromiss-Suche bei Schröder  

Mit einem Treffen in Hannover ist das Tauziehen um die Neuordnung der Gemeindefinanzen in seine heiße Phase gegangen. Unter Leitung von Bundeskanzler Gerhard Schröder sind am Abend Vertreter der rot-grünen Koalition zusammengekommen, um über eine Entlastung der Gemeinden zu beraten. Teilnehmer für die SPD sind neben Schröder Fraktionschef Franz Müntefering, Finanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement. Für die Grünen sind die Fraktionschefs Krista Sager und Katrin Göring-Eckardt nach Hannover gereist.

Schröder will Unternehmen in die Pflicht nehmen
Schröder sagte vor Beginn, bei der Gewerbesteuer solle Missbrauch abgestellt werden. Gut gehende Unternehmen sollten auch ihren Anteil an der Infrastruktur in den Kommunen leisten. Die kleinen und mittleren Unternehmen aber, die keine Erträge erwirtschafteten, "die müssen auch verschont werden". Der Kanzler äußerte die Erwartung, dass nach den endgültigen Entscheidungen im Kabinett am 13. August eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Opposition möglich sei.

Entlastung oder Belastung?
Zentrales Ziel der Reform ist eine Entlastung der Städte und Gemeinden um vier bis sechs Milliarden Euro im Jahr. Dazu sollen vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erhöht und die Belastungen aus der Sozialhilfe verringert werden. Diese soll mit der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden. Das bedeutet, dass für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger in Zukunft die Bundesanstalt für Arbeit aufkommt, was die Gemeinden um bis zu zehn Milliarden Euro entlasten dürfte.

Offen ist, inwieweit sich der Bund einen Teil dieses Geldes bei Ländern und Kommunen wiederholen will. Die Länder befürchten, dass sie die Hauptlast tragen sollen, indem sie zu Gunsten des Bundes auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen verzichten.

Freiberufler winken ab
Auch eine mögliche Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler stößt auf Kritik. Der Bundesverband Freier Berufe (BFB) wandte sich gegen die Forderung der Kommunen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel kündigte an, das Vorhaben im Bundesrat zu blockieren.

Konflikt in der SPD
SPD-intern ist obendrein umstritten, ob die so genannten ertragsunabhängigen Elemente, also Zins-, Leasing-, Miet- und Pachtzahlungen, stärker in die Berechnung der Gewerbesteuer einbezogen werden. Dies will die Fraktion, und dies wollen auch die kommunalen Spitzenverbände. Bundesfinanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Clement lehnen die zusätzliche Belastung der Unternehmen als schädlich für die Konjunktur ab.

Stattdessen erwägt Eichel angeblich, den Umsatzsteueranteil der Gemeinden von 2,2 auf drei Prozent zu erhöhen. Führende Unionspolitiker verurteilten die Pläne als "Abzockerei".
 
JoBar:

Falls es noch nicht aufgefallen ist: Wir haben

 
04.08.03 21:24
schon zuviel Steuern und Belastungen!
Deutschland Problem ist nicht die Einnahme-Seite, sondern die Ausgaben-Seite und der bürokratische Wasserkopf!!

Na ja, icht hätte es auch zu der Wand sagen können, der (Nicht-) Effekt ist der Gleiche :(


J
Nassie:

Die müssen irgenwie krank im Hirn sein

 
04.08.03 22:31
Regierung will Gewerbesteuer vereinfachen
Von Jens Tartler, Berlin

Die Gewerbesteuer soll nicht nur auf Freiberufler ausgedehnt, sondern auch vereinfacht werden. Zu diesem Zweck will Finanzminister Hans Eichel nicht mehr zulassen, dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.


Bisher schmälert die Gewerbesteuer auf diese Art die Bemessungsgrundlage der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Weil die Unternehmen aber nach Eichels Willen nicht höher belastet werden sollen, plant der Minister mehrere Ausgleichsmaßnahmen. Die so genannte Steuermesszahl soll einheitlich drei Prozent betragen. Heute liegt sie bei Personengesellschaften bei ein bis fünf Prozent, je nach Höhe des Gewerbeertrags. Bei Kapitalgesellschaften liegt der Satz stets bei fünf Prozent.

Hintergrund: Die Steuermesszahl wird mit der Bemessungsgrundlage multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Erst darauf werden die Hebesätze der jeweiligen Gemeinde angewandt. Konsequenz: Sinkt die Steuermesszahl, ergibt sich eine geringere Belastung.


Zusätzlicher Ausgleich für Mittelständler

Weil von dieser Veränderung Kapitalgesellschaften im Schnitt stärker profitieren als Personenunternehmen, will Eichel den Mittelständlern einen zusätzlichen Ausgleich verschaffen. Er erweitert die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuerschuld bei der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer wirkt nämlich doppelt steuermindernd: Bei allen Unternehmen senkt sie wie oben dargestellt die Steuerbemessungsgrundlage. Personenunternehmen haben seit 2001 zusätzlich die Möglichkeit, die gezahlte Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen.


Dieses Privileg war der Ausgleich dafür, dass durch die Steuerreform von 2001 die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent gesenkt wurde, der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer aber erst 2005 auf 42 Prozent sinken sollte. Jetzt soll die Entlastung auf 2004 vorgezogen werden.


Grenze bei 380 Prozent

Derzeit werden Personengesellschaften durch die Anrechungsmöglichkeit vollkommen für die Gewerbesteuer kompensiert, wenn sie ihren Sitz in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von bis zu 360 Prozent haben. Wer aber etwa in Frankfurt am Main (Hebesatz 490 Prozent) ansässig ist, zahlt drauf. Künftig soll die Grenze nach Eichels Plänen bei 380 statt 360 Prozent liegen.


Dafür sollen Unternehmen an der Kompensation nicht mehr verdienen: Bisher erhalten auch Unternehmen den vollen Ausgleich, die keinen Hebesatz von 360 Prozent zahlen, sondern einen weit geringeren. Eichel will nun die Verrechnung am jeweils geltenden Satz ausrichten.


Die Bundesregierung führt als Vorteil ihrer Operation an, dass die Belastung durch die Gewerbesteuer einfacher zu berechnen sei. Muss beispielsweise eine Kapitalgesellschaft einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent entrichten, muss die künftige Steuermesszahl von drei Prozent mit vier multipliziert werden (400 Prozent). Daraus ergibt sich eine Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer von zwölf Prozent. Rechnet man die Körperschaftsteuer von 26,5 Prozent in diesem Jahr hinzu (wegen der Flutkosten wurde der Satz temporär erhöht), kommt man auf eine Gesamtbelastung von 38,5 Prozent.


Gewerbesteuer für Freiberufler

Dass künftig auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen sollen, wird nach Berechnungen der Bundesregierung nur zu einer mäßigen Erhöhung der Steuerlast führen. Selbst in Frankfurt mit einem Hebesatz von 490 Prozent würde die Last von 42 Prozent (Spitzensteuersatz 2004) auf 45,3 Prozent steigen. Der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland liegt nach Regierungsangaben bei 380 Prozent. Da sei die Mehrbelastung marginal. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zurzeit der Spitzensteuersatz bei 48,5 Prozent liege. Es gebe also trotz Gewerbesteuerpflicht eine Entlastung der Freiberufler.


Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Neuveranlagung von 780.000 Freiberuflern spielt die Regierung herunter. Wenn die Bemessungsgrundlage so aussehe wie bei der Einkommensteuer, was ja beabsichtigt sei, dann sei die Veranlagung einfach. Christoph von Knobelsdorff vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag hält das Verfahren trotzdem für Irrsinn. Die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen werde mit viel Bürokratie korrigiert. "Man könnte den Gemeinden auch einfacher helfen."



© 2003 Financial Times Deutschland
kunibert:

Die Konzerne werden dann in

 
04.08.03 22:49
Zukunft ihre Gewinne in Niedrig-Steuer-
Länder verlagern.
Das Aufkommen wird dann wieder sehr gering sein.

Wann lernen die in Berlin endlich?
JoBar:

)n welcher Verordnung steht was von "Lernen"?

 
04.08.03 22:54
Zur Not würde es auch eine Richtlinie tun :)

No hope!

J
Nassie:

Regierung schafft massenhaft Arbeitsplätze

 
04.08.03 22:55
nur leider im Ausland.
JoBar:

Ost-Europa und Ost-Asien danken :)) o. T.

 
04.08.03 23:13
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