korrekt, Finanzmärkte waren ab 2012 zuerst 25% KGST und KEST pflichtig, nun seit Jahren mit 27,5%. Sprach allerdings von Kryptowährungen. Diese gelten bei uns nicht als Währung sondern als Sachgut. Keine Steuer wenn nachgewiesen werden kann dass sie über 1 Jahr gehalten wurden. FIFO Verfahren bei unzureichender Dokumentation, sonst auch selektive Verkäufe zuletzt gekaufter Kryptos.