Die wichtigsten Bilanzregeln: HGB, IAS und US-GAAP
Deutsche Unternehmen müssen grundsätzlich nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren.
Sie können aber auch nach dem internationalen Recht IAS (International Accounting Standards) oder den US-Regeln GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) ihre Bilanz aufstellen. Die Unternehmen am Neuen Markt müssen entweder nach US-GAAP oder IAS bilanzieren. Inzwischen stellen auch 29 von 30 Unternehmen aus dem Deutschen Aktienindex (Dax) ihre Bilanzen nach IAS oder US-GAAP auf, um den Anforderungen internationaler Investoren gerecht zu werden. Vorreiter war Daimler-Benz 1993. Allerdings kommt es auch bei den großen Konzernen vor, dass der Anleger nur eine weiche internationale Bilanz präsentiert bekommt. Zum Teil mischen die Vorstände deutsches und internationales Recht. „IAS- oder US-GAAP-Light“, spotten dann Experten. Weniger aufwendig gestaltet sind ohnehin die Quartalsberichte, die häufig auch nicht von den Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen werden. Hier bekommt der Anleger wesentlich geringere Informationen als im Jahresabschlussbericht. Der Spielraum, die Bilanz in den Drei-Monats-Berichten zu schönen, ist noch einmal erhöht.
Der Abschluss nach HGB berücksichtigt in erster Linie die Interessen der Gläubiger und stellt deswegen prinzipiell eine vorsichtigere Bewertung des Vermögens in den Vordergrund. Dagegen richten sich IAS und US-GAAP in erster Linie an die Investoren, die an einem realistischen Gewinnausweis interessiert sind. Deshalb wird tendenziell zeitnäher, zum Teil vorausschauend bilanziert. So dürfen Finanzvorstände nach US-GAAP oder IAS beispielsweise noch nicht realisierte Umsätze und Gewinne verbuchen, wenn ein baldiger Eintritt als wahrscheinlich gilt. Auch dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen Wertpapiere wie Aktien zum Marktwert ansetzen, während nach HGB langfristig gehaltene Papiere maximal zu den Anschaffungskosten in die Bilanz genommen werden. Zum Marktwert müssen diese Papiere nach HGB nur bilanziert werden, wenn dieser dauerhaft unter dem Anschaffungswert liegt. Die zum Teil weniger konservative, aber zeitnähere Praxis in den USA, führt zu größeren Schwankungen der betreffenden Bilanzpositionen.
Auf Grund der deutschen Bilanzierungspraxis konnten konservativ bilanzierende Unternehmen erhebliche stille Reserven etwa bei Aktienpositionen aufbauen. Daher auch der Jubel an der Börse Weihnachten 1999, als Finanzminister Hans Eichel verkündete, dass die deutschen Kapitalgesellschaften diese Reserven von 2002 an bei einem Verkauf steuerfrei heben können. So hat allein das Beteiligungsportfolio von Allianz, Münchener Rück und Deutscher Bank einen geschätzten Marktwert von rund 140 Milliarden Euro – nur ein Bruchteil davon steht in den Bilanzen. Auch in der Abschreibungspraxis gibt es große Unterschiede. So musste die Telekom 2001 nur nach HGB zwei Milliarden Euro Abschreibungen auf das Immobilienvermögen verkraften. Nach US-GAAP ist die Abwertung sogar verboten.
Schätz- und Gestaltungsspielräume lassen alle Regelwerke zu. Zwar gibt es nach US-GAAP und IAS weniger ausdrückliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte als nach den Vorschriften des HGB, zum Beispiel für die Bewertung von Vorräten, den Ansatz für Rücklagen oder die Nutzungsdauer des Goodwills. Aber trotzdem hängen Ansatz und Bewertung ähnlich wie in Deutschland davon ab, wie der Vorstand die Entwicklung etwa von Absatzmengen und -preisen einschätzt. So geschehen im Fall Infineon, wo offenbar der zukünftige Absatz von Chips zu hoch angesetzt und der Preisverfall unterschätzt worden war . Das Problem hier zu Lande: Niemand kontrolliert die Prüfer. In den USA prüft dagegen die 3000 Mann starke Börsenaufsicht SEC streng noch einmal die bereits testierten Abschlüsse, die zwingend nach US-GAAP aufgestellt werden müssen. Zwar schreibt die Deutsche Börse zum Beispiel für den Neuen Markt internationale Rechnungslegung nach IAS oder US-GAAP vor. Experten bemängeln aber, dass die jungen Finanzchefs regelmäßig mehr oder weniger stark von den Standards abweichen. Spielt der Wirtschaftsprüfer mit, erhält der Anleger Abschlüsse präsentiert, die je nach Gefallen HGB-Vorschriften mit internationalen Regelungen mischen. Kommen solche Fehlbewertungen ans Tageslicht, folgt meist ein Desaster wie zum Beispiel bei EM.TV: Die Medienfirma hatte völlig überhöhte Preise für Filme und Beteiligungen wie den Muppets-Kauf bezahlt und schrieb die Ursprungswerte einfach fort, statt abzuwerten.
Langfristig gesehen sollten aber die internationalen Regelungen und das deutsche Recht zum selben Ergebnis kommen. Deshalb ist es wichtig, die Bilanzen eines einzelnen Unternehmens über längere Zeiträume zu betrachten. Das gilt insbesondere, wenn deutsche Unternehmen auf internationales Recht umstellen. Denn: „Einige Unternehmen scheinen den Bilanzierungswechsel von HGB auf US-GAAP oder IAS durch geschickte Wahl des Umstellungszeitpunkts dazu zu nutzen, bilanzielle Kellerleichen an der Gewinn- und Verlustrechnung vorbei direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnen“, kritisiert Experte Bernhard Pellens.
OFT SIND ZUDEM die Erläuterungen im Rahmen des Bilanzierungswechsels wenig informativ und zeigen Umstellungseffekte nur unzureichend. „Alleine durch den Wechsel der Bilanzierungsregeln ist es möglich, dass die Ergebnisse des gleichen Geschäftsjahres erheblich voneinander abweichen“, ergänzt der Bilanzanalytiker Walther Busse von Colbe. Die Stärken der internationalen Regeln liegen in den gegenüber dem deutschen Geschäftsbericht deutlich erweiterten Angaben im Anhang. So schlüsseln die Finanzvorstände hier wesentlich detaillierter einzelne Segmente auf. Auch finden Anleger Angaben zu wichtigen Änderungen in der Bilanzpolitik. Allerdings sind die Angaben „häufig hochkomplex“, weist Fachmann Pellens darauf hin, dass die Bilanzanalyse trotz der erweiterten Publizitätspflichten kein Zuckerschlecken ist.
Bilanztricks: Mehr Raum für kreative Buchführung
Vorstände verschleiern oft den wahren Unternehmenswert mit zahlreichen Tricks. Neue Bilanzregeln vergrößern das Chaos – zum Nachteil der Aktionäre.
Mit Immobilien ist das so eine Sache. Was sie wirklich wert sind, erfährt der Eigentümer immer erst, wenn er sie verkaufen will: Der Markt bestimmt den Preis. Das weiß inzwischen auch Karl-Gerhard Eick. Der Finanzvorstand der Deutschen Telekom muss die Altlasten des Exmonopolisten verwalten. Schon vor dem Börsengang 1996 kursierten Gerüchte, der Wert der Grundstücke und Gebäude, die das Unternehmen nach der Teilung der alten Bundespost erhalten hatte, sei zu hoch angesetzt. Anfang 2001 schlug die Stunde der Wahrheit: Die Telekom musste ihr Immobilienvermögen um zwei Millarden Euro abwerten – der Kurs der T-Aktie bekam erneut Schlagseite. Doch bis heute dementiert Ron Sommer die Probleme vehement. „Bei uns ist nichts unseriös gelaufen“, lässt der Telekomchef verlauten.
Nicht nur bei der Telekom reiben sich Aktionäre verwundert die Augen, wenn der Vorstand die Bilanz präsentiert: Widersprechende nationale und internationale Vorschriften führen zu einem großen Tohuwabohu. Das verwirrt nicht nur Privatanleger. „Auch die Analysten der Banken sind häufig nicht mehr in der Lage, richtig zu differenzieren“, sagt Bernhard Pellens, Professor am Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung an der Uni Bochum. Zum Leidwesen des Experten machen neue US-Bilanzregeln „es künftig noch schwieriger“, die Tricks der Finanzvorstände zu durchschauen. Wer jedoch als Anleger die häufigsten Kniffe kennt und ein wenig Zeit auf das Studium der Geschäftsberichte verwendet, entlarvt zumindest einige der Gefahren.
Eigentlich sind die Regeln einfach. Die Buchungen, auf denen am Jahresende die Bilanz aufbaut, sollen „alle Geschäftsfälle wahrheitsgetreu und vollständig wiedergeben. Sie müssen übersichtlich und verständlich sein“. So steht es in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, die für alle deutschen Unternehmen gelten. In der Praxis allerdings geben sich nicht nur windige Finanzjongleure am Neuen Markt alle Mühe, Schieflagen zu verbergen, mit der Wahrheit nur häppchenweise herauszurücken oder die tatsächliche Gewinnsituation zu verschleiern. Auch angesehene Weltkonzerne biegen in den Geschäftsberichten ihre Finanzlage so zurecht, wie es dem Vorstand gerade ins Kalkül passt. Grundsätzlich gilt dabei: Je komplexer die Struktur eines Konzerns, desto zahlreicher sind die Möglichkeiten zur Schummelei.
Dahinter steckt meist nicht einmal kriminelle Energie: Oft sollen nur Managementfehler kaschiert werden, in der Hoffnung, diese später unauffällig wieder ausbügeln zu können. Das Täuschen und Tricksen wird über eine unheilige Allianz mit den Wirtschaftsprüfern erleichtert. Denn die Prüfer stemmen sich immer noch zu wenig gegen dubiose Methoden ihrer Kunden oder erteilen trotz vieler Bilanzirrungen zu einfach das Testat. Daher sind inzwischen viele Bankanalysten dazu übergegangen, neue Kennzahlen zu entwickeln, um den Unternehmenswert besser ermitteln zu können. Allein: Kennzahlen wie Cash-Flow (Kapitalfluss), Ebitda (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und ein daraus abgeleiteter Enterprise Value (Firmenwert) haben nicht wirklich dabei geholfen, Fehlbewertungen an der Börse zu erkennen, die oft auf mangelhafte Bilanzanalyse zurückzuführen sind.
Und selbst wer bisher in der Lage war, bilanzielle Falltüren früh genug zu erkennen, wird künftig auf größere Schwierigkeiten stoßen. Experten beklagen schon jetzt eine Änderung der US-Vorschriften Generally Accepted Accounting Principles (GAAP, siehe Kasten Seite 96), nach der auch viele deutsche Firmen ihren Abschluss aufstellen. Das Regelwerk wird gelockert, die Spielräume für kreative Buchführung werden erweitert. Nur Investoren, die kontinuierlich die Veröffentlichungen ihrer Unternehmen verfolgen, können dann noch einige Tricks der Finanzchefs erkennen. „Mitunter entsteht der Eindruck, die Rechnungslegung nach US-GAAP sei deshalb so viel besser als die nach deutschem Recht, weil sie keine Bilanzierungsspielräume böte“, sagt Walther Busse von Colbe, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Uni Bochum und einer der anerkanntesten Experten seines Fachs, „doch das ist falsch.“ Gerade die internationalen Regeln – nach denen alle Unternehmen am Neuen Markt und 29 von 30 Dax-Konzernen bilanzieren – erlauben einen leichtfertigen Umgang mit immateriellen Teilen des Vermögens wie Software, Patenten oder Lizenzen.
Konsequenz für Anleger: Sie sollten nur mit Vorsicht in Aktien von Unternehmen investieren, bei denen ein Großteil des Vermögens (Aktivseite der Bilanz) aus immateriellen Gütern stammt. Denn bringen die dahinter versteckten Entwicklungen oder Nutzrechte später nicht den erhofften Gewinn, muss der Finanzchef irgendwann die Karten offen legen und den Wert abschreiben. Das schlägt durch auf Gewinn und Aktienkurs. Um welch enorme Beträge es sich dabei gerade im Technologiesektor handeln kann, zeigte jüngst Nortel Networks. Um 12,3 Milliarden Dollar musste der Telekomzulieferer die Werte immaterieller Bilanzposten und zugekaufter Beteiligungen nach unten korrigieren – ein trauriger Rekord. Zusammen mit weiteren Abschreibungen und einem operativen Milliardenverlust wies Nortel im zweiten Quartal 2001 ein Minus von 19,4 Milliarden Dollar aus – der Kurs fiel auf ein 52-Wochen-Tief.
Die Gefahr von krassen Fehlentscheidungen wird noch größer. Denn in Zukunft können die Unternehmen ihre aufgeblähten Bilanzen noch leichter als bisher auf einem dem Anschein nach hohen Niveau halten. Hintergrund: Im Zuge des Aktienbooms kauften viele Unternehmen Konkurrenten zu völlig überzogenen Preisen. Die Differenz zwischen Preis und echtem Wert der Übernahmeopfer, die beispielsweise bei der Telekom für den Mobilfunker One-2-One und andere Firmen fast 20 Millionen Euro ausmacht , musste bisher nach US-Recht abgeschrieben werden. Das schmälerte den Gewinn erheblich. Künftig aber werden Unternehmen, die nach US-GAAP ihre Bilanz aufstellen, auf die planmäßige Abschreibung dieser so genannten Firmenwerte (Goodwill) verzichten (WirtschaftsWoche 27/2001).
Stattdessen wird dann jährlich nach einer komplizierten Methode ermittelt, ob eine Sonderabschreibung notwendig ist. Können die Finanzvorstände den Wirtschaftsprüfern einreden, dass die teuer eingekauften Beteiligungen so viel wert sind, wie in den Büchern steht, fallen die Abschreibungen niedriger aus oder ganz weg. Somit hängt der Goodwill ebenso wie viele andere Bilanzpositionen zukünftig an subjektiven Einschätzungen. Investoren sollten überraschend hohe Gewinne daher kritisch prüfen – sie könnten nur auf dem Papier stehen.
Denn ob bei fingierten Scheingeschäften wie im Fall des Bohrgeräteherstellers Flowtex, dramatisch überbewerteten Immobilien bei der Hypobank oder der Beinahepleite des Bauriesen Philipp Holzmann – immer hatten Wirtschaftsprüfer die Bilanz angeblich auf Herz und Nieren geprüft. Da die Prüfungsgesellschaften ungern ein langjähriges, lukratives Mandat verlieren, besteht die Gefahr, dass sie zu oft nicht genau genug hinschauen und bei Ungereimtheiten keinen Einspruch erheben.
Wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme und Regelungen wird der Verzicht auf die Goodwill-Abschreibungen den Wirrwarr um die nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften weiter verstärken. Denn: „Das Verbot, den Goodwill aus dem Erwerb von Unternehmen planmäßig abzuschreiben, steht in krassem Widerspruch nicht nur zu den Bilanzrichtlinien der EU und damit auch zum HGB, sondern auch zur vorherrschenden internationalen Praxis“, kritisiert Experte Pellens. So könnte es dazu kommen, dass künftig international operierende deutsche Unternehmen zwei völlig unterschiedliche Ergebnisse ausweisen – einmal nach deutschem und einmal nach amerikanischem Recht. Pellens: „Das trägt nicht gerade zur Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der ohnehin komplizierten Konzernrechnungslegung bei.“ Der Verzicht auf die Firmenwertabschreibung wird dazu führen, dass sich auf den ersten Blick die Vermögens- und Ertragslage deutlich verbessert, ohne dass sich realwirtschaftlich etwas verändert hätte. Beispiel Vodafone: Die Akquisition des Mannesmann-Konzerns verursachte 150 Milliarden Euro Goodwill bei den Briten. Nach der neuen Regelung hätte der Betrag keinen Einfluss mehr auf den Jahresüberschuss. „Die Gewinne steigen allein, weil die teilweise sehr hohen bisherigen planmäßigen Goodwill-Abschreibungen entfallen“, erklärt Busse von Colbe. „Die Kurse wird dieser Bilanzierungstrick immer dann beeinflussen, wenn Investoren die Auswirkungen auf Kennzahlen der betroffenen Konzerne nicht vollständig erkennen“, ergänzt Pellens. Kurzfristige Kurssprünge nach der Bekanntgabe von Zahlen können künftig noch häufiger als bisher eine schnelle Fehleinschätzung der Börse sein.
Aber nicht nur die High-Tech-Firmen, auch Unternehmen ohne kritische Goodwill-Größen in der Bilanz vernebeln gerne ihre wahre Vermögenslage. Oft allerdings in umgekehrter Richtung: Sie rechnen sich arm statt reich. So parken Finanzvorstände gerne Kapital bei Töchtern, die wegen der geringen Beteiligung nicht in der Konzernbilanz auftauchen. So soll E.On Unternehmensinsidern zufolge einen Großteil seines liquiden Vermögens bei Minderheitsbeteiligungen versteckt haben. Grund: Ein niedriger Kassenbestand in der Bilanz schreckt mögliche Aufkäufer ab. Auch Wilhelm Zeller, Vorstandschef der Hannover Rück, räumte im Juni ein, Gestaltungsspielräume der US-GAAP zu nutzen, „um den Überschuss gegenüber dem Vorjahr nicht zu stark wachsen zu lassen“.
Nicht nur Dritten gegenüber versuchen die Finanzchefs, Gewinne zu verschleiern. Auch die eigenen Anteilseigner staunen manchmal über die findigen Tricks. „Die Konzernleitungen können die Gewinne der Tochtergesellschaften durch Verrechnungspreise erhöhen und sie dann dort parken. Die Aktionäre des Mutterunternehmens bekommen diese Gewinne dann zwar im Konzernabschluss zu sehen, können hierauf aber keine Dividendenansprüche stellen“, erläutert Pellens eine beliebte Praxis, wie Erträge im Unternehmen und Aktionäre außen vor gehalten werden. „DaimlerChrysler, Volkswagen und E.On haben so in der Vergangenheit ihre Bilanzsubstanz auf Kosten einer geringeren Ausschüttung gestärkt“, so Pellens.
Hintergrund: Die Gewinnausschüttung richtet sich in Deutschland noch nach der Einzelbilanz des Mutterunternehmens und nicht nach dem Konzernabschluss, in dem alle Gewinne der Mehrheitsbeteiligungen auftauchen. „In die Einzelbilanz werden nur so viel Gewinne der Töchter gelenkt, wie Vorstand und Aufsichtsrat der Mutter an die Aktionäre verteilen wollen“, sagt Pellens. Der Bochumer Professor vermutet, dass dies auch bei Familienunternehmen, deren Anteile bei vielen Verwandten gestreut sind, der Fall sein dürfte: „BMW ist hierfür ein klassisches Beispiel.“
Wo aber auf der einen Seite von vielen Unternehmen leere Taschen vorgegaukelt werden, protzen auf der anderen Seite viele Firmen mit vermeintlichem Reichtum. So ist das aktuelle Milliardendesaster der Bankgesellschaft Berlin unter anderem auf eine Überbewertung von Mietwohnungen zurückzuführen. Auch die inzwischen zur HypoVereinsbank fusionierte Bayerische Hypotheken- und Wechselbank bewertete Ostimmobilien um rund 3,5 Milliarden Mark zu hoch. Die Folge: Die Bilanz barg auf dem ersten Blick viel Substanz. In solchen Fällen ergibt sich an der Börse ein überhöhter Kurs, da sich viele der von Analysten benutzten Kennzahlen zur Ermittlung des fairen Unternehmenswertes an den Vermögensgrößen der Bilanz orientieren.
Ein anderes Spiel in den Vorstandsetagen: Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden Positionen nach Belieben hin- und hergeschoben. Eigentlich als außerordentliches Ergebnis auszuweisende Posten werden dem operativen Ergebnis zugeschlagen, sodass der Anleger den Eindruck gewinnt, das Kerngeschäft laufe gut. So wollte Ex-Eurobike-Chef Herbert Will Verluste aus dem operativen Geschäft mit außerordentlichen Einnahmen aus dem Leasinggeschäft kompensieren. Doch der Aufsichtsrat spielte nicht mit – eine löbliche Ausnahme. Will musste nach dem Kursdesaster der Eurobike-Aktie im Frühling seinen Hut nehmen. Auch die Lufthansa polierte Ende der Neunzigerjahre erheblich ihre Gewinnrechnung auf und schlug eigentlich außerordentliche Erträge dem operativen Geschäft zu. Insgeheim hatte die Airline Rückstellungen aufgelöst und Gewinne aus Flugzeugverkäufen ins operative Ergebnis verschoben. So verdreifachte die Lufthansa völlig überraschend ihren operativens Gewinn im ersten Halbjahr 1997. Fragwürdig ist auch der jüngste Ergebnisausweis von Yahoo, der ähnliche Tricks zumindest vermuten lässt.
Um der Muttergesellschaft General Motors bessere Zahlen zu präsentieren, schönte 1999 auch der damalige Opel-Chef Robert Hendry elegant den Abschluss. Stolz präsentierte er einen 1998er-Jahresüberschuss von 576 Millionen Mark. Nur: Das operatives Ergebnis wies Opel im Gegensatz zum Vorjahr nicht aus. Hendry bediente sich gleich mehrerer Kniffe. Der erste war für den kundigen Bilanzleser sofort zu erkennen: Opel hatte einfach die letzten noch freien Rücklagen in Höhe von 462 Millionen Mark aufgelöst und dem Ergebnis zugeschlagen. Zudem bezog der Autobauer Anteile der Opel-Schwestern Eisenach, Polen und Ungarn in die Bilanz ein und hob so stille Reserven. Der Effekt: Aus einem Betriebsverlust von 802 Millionen Mark, den Hendry geflissenlich verschwiegen hatte, wurde ein üppiger Gewinn. Auch Babcock-Chef Klaus Lederer trickste in der Bilanz 1997/98 heftig, um vor das eigentlich negative Eigenkapital noch ein positives Vorzeichen zu drehen .
Was den Finanzchefs der Großunternehmen recht ist, ist den jung-dynamischen Bilanzgestaltern am Neuen Markt nur billig. Häufig findet der Anleger erst im Anhang der Bilanz die entscheidenden Aussagen. So erfahren Investoren auf den letzten Seiten des Geschäftsberichts, dass die Neusser Endemann Internet AG mit ihrem Kerngeschäft keinen Pfennig erlöst. Die Erträge stammen einzig und allein aus der Anlage der üppigen Einnahmen aus dem Börsengang in Festgeldern und Aktien. Seit dem der Börsencrash auch die außerordentlichen Erträge vermiest, hat Vorstandschef Ingo Endemann inzwischen aber auch die letzte Täuschungskarte verspielt.
Kein Wunder, dass die Fachleute Busse von Colbe und Pellens jedem Investor „dringend raten, den Konzernabschluss zu studieren, wenn er sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens machen will“. Das haben inzwischen auch Staatsanwälte bei der Telekom getan. Bei genauen Hinsehen entdeckten sie nicht nur den überwerteten Immobilienbestand. Auch sind nach neuesten Vermutungen der Staatsanwaltschaft technische Anlagen möglicherweise um Milliarden zu hoch bewertet. Sollte sich diese Vermutung als richtig erweisen, wird die T-Aktie wie die T-Bilanz erneut auf Schrumpfkurs gehen.
Wirtschaftswoche