BFH: Steuer auf Spekulationsgew. verfassungswidrig


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kalle4712:

BFH: Steuer auf Spekulationsgew. verfassungswidrig

 
18.07.02 11:51
Bundesfinanzhof: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist verfassungswidrig
Das Bundesgericht kritisiert Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, da die Erhebung nur sehr selektiv erfolge. Außerdem fänden nur unzureichende Kontrollen statt
München - Spekulationsgewinne dürfen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht besteuert werden. Die geltende Regelung sei verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in München. Danach unterfallen Gewinne aus Wertpapieren, die binnen eines Jahres gekauft und verkauft werden, der Steuer.

Als Begründung nannte der Finanzhof, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen.


Der Bundesfinanzhof rief nun die Karlsruher Verfassungsrichter an. Sie sollen entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird. (Az. IX R 62/99)AFP
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