BESTEUERUNG VON SPEKULATIONSGEWINNEN IST VERFASSUN


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BESTEUERUNG VON SPEKULATIONSGEWINNEN IST VERFASSUN

 
18.07.02 10:55
BUNDESFINANZHOF: BESTEUERUNG VON SPEKULATIONSGEWINNEN IST VERFASSUNGSWIDRIG

Bundesfinanzhof: Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist verfassungswidrig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München
ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle
Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der
steuerlichen Belastung Einzelner führen. Hier sieht der BFH ein ernstes Problem,
weshalb der IX. Senat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber
anzurufen.

Gewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der
Einkommenssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein
Jahr vergangen ist. Vor 1999 betrug die Frist sechs Monate.

Als Begründung nannte der Finanzhof, dass die Erhebung durch die Finanzämter
nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur
unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen.

Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden, ob die bisherige
Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird. (Az. IX R 62/99)/FP/st/is/av

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