'); // --> SPIEGEL ONLINE - 09. März 2004, 10:17
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,289702,00.html
Karlsruhe - Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ging es darum, ob die gegenwärtige Form der Steuer auf Spekulationsgewinne Anleger benachteiligt, die ihre Einkünfte ehrlich beim Finanzamt melden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verstößt die Gesetzesregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (AZ.: 2 BvL 17/02).
Bisher müssen Kursgewinne dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als zwölf Monate liegen. Wegen des Bankgeheimnisses sind die Finanzämter allerdings auf die Angaben der Steuerzahler angewiesen. Werden diese verschwiegen, so haben es die Finanzbehörden selbst bei Millionären nur sehr selten geschafft dies auch nachzuweisen. Der BFH geißelte die derzeitige Praxis deshalb in ungewöhnlich scharfer Form mit dem Kommentar: "Der Ehrliche ist der Dumme".
Verlässliche Zahlen zur Höhe der Ausfälle durch die fehlende Besteuerung von Spekulationsgewinnen gibt es nicht. Die Finanzämter durften wegen des bevorstehenden Karlsruher Urteils bisher die Spekulationssteuer nicht eintreiben, wenn der Steuerbescheid per Einspruch angefochten wurde. Während das Deutsche Aktieninstitut die jährlichen Steuerausfälle durch mangelnde Überprüfung von Aktiengewinnen auf 150 Millionen Euro schätzte, rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft - der Zusammenschluß der Finanzbeamten - mit der zehnfachen Summe.
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Ehrliche Aktienbesitzer bekommen Hilfe aus Karlsruhe. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichtes war die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig.
DDPBundesverfassungsgericht: "Der Ehrliche ist der Dumme" |
Bisher müssen Kursgewinne dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als zwölf Monate liegen. Wegen des Bankgeheimnisses sind die Finanzämter allerdings auf die Angaben der Steuerzahler angewiesen. Werden diese verschwiegen, so haben es die Finanzbehörden selbst bei Millionären nur sehr selten geschafft dies auch nachzuweisen. Der BFH geißelte die derzeitige Praxis deshalb in ungewöhnlich scharfer Form mit dem Kommentar: "Der Ehrliche ist der Dumme".
Verlässliche Zahlen zur Höhe der Ausfälle durch die fehlende Besteuerung von Spekulationsgewinnen gibt es nicht. Die Finanzämter durften wegen des bevorstehenden Karlsruher Urteils bisher die Spekulationssteuer nicht eintreiben, wenn der Steuerbescheid per Einspruch angefochten wurde. Während das Deutsche Aktieninstitut die jährlichen Steuerausfälle durch mangelnde Überprüfung von Aktiengewinnen auf 150 Millionen Euro schätzte, rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft - der Zusammenschluß der Finanzbeamten - mit der zehnfachen Summe.
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